Hallo anna,
dies läßt sich von hieraus leider nicht hinreichend beantworten. Unter Umständen gibt es aber die Möglichkeit der Gewährung von "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" oder einer Erwerbsminderungsrente. Ob Sie die versicherungsrechtlichen und die medizinischen Voraussetzungen hierfür erfüllen, kann ich nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie zum Beispiel unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de