Hallo Schultze,
das Verfahren im Krankenhaus ist auch für uns nicht nachvollziehbar. Eine AHB ist immer im Krankenhaus nach Durchführung der OP/des Eingriffs/Notfalles (wie Herzinfarkt oder ähnlich) zu beantragen.
Auf der einen Seite sollten Sie Ihre Krankenkasse um eine Klärung/Überprüfung des Sachverhaltes im Krankenhaus bitten, gleichzeitig sollten die Befundberichte des Krankenhauses angefordert werden.
Auf der anderen Seite werden Sie, falls noch im Erwerbsleben stehen, durch Ihren Rentenversicherungsträger eine medizinische Reha-Maßnahme erhalten können. Wir empfehlen angesichts der dargestellten Sachlage ein Reha-Verfahren im Eilverfahren bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen.