Hallo Bert,
eine Anschlussheilbehandlung (AHB) muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Krankenhausaufenthaltes angetreten sein.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie danach immer eine normale medizinische Reha-Maßnahme beantragen und über diesen Antrag dann eine Entscheidung/Bewilligung erhalten.
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