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Experten-Antwort

AHB

von KLAUS 25.10.2019 | 13:51
83 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einer OP wurde der Antrag auf eine Anschluss Heilbehandlung gestellt. Eine Bewilligung zur ambulanten Reha folgte. Wie ich telefonisch erfuhr hat die Einrichtung meine Aufnahme abgelehnt da ich nicht im Einzugsgebiet des Fahrdienste liegen würde. Es handelt sich hier um ca 20 Kilometer die nicht abgedeckt sind. Daraufhin habe ich einen Anwalt beauftragt da mich das alles zu sehr belastet. Dann folgte ein Schreiben von einer Klinik die mir einen Termin zur stationären Aufnahme mitteilten. Mir liegt immer noch keine neur Bewilligung vor. Die Krankenkasse hat sich jetzt mit eingeschaltet und den schon gestellten Antrag so umgewandelt das mir jegliche Widersprüche nur mit Zustimmung der KK möglich ist. Der Termin zur Aufnahme wäre in 4 Tagen aber ich (auch nicht meinem Anwalt) haben immer noch kein Bescheid. Es liegt eine Bescheinigung von meinem Arzt vor das mir eine stationäre Reha aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Es gibt 2 Einrichtungen ca 40 Kilometer entfernt von mir. Jetzt wird gesagt ich müsse den Weg dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück legen. Das würde ich auch machen aber 1. Sind die Verbindungen hier sehr schlecht 2. Sind hier die Bahnhöfe nicht behinderten gerecht so das ich den Zug aufgrund der Treppen nicht erreichen kann Jetzt meine Frage 1. Ist es mir an zulasten das ich eine Behinderung habe und den Bahnsteig nicht erreichen kann Und somit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Reha erreichen kann 2. Warum werden die zusätzlichen ca 20 Kilometer nicht getragen eine stationäre Unterbringung ist dich viel teurer 3. Wie lange kann sowas dauern denn meiner Gesundheit tut es nicht gut und von einer schnellen Genesungsverlauf ist auch nicht mehr zu sprechen Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KLAUS,

wir können in diesem Forum Ihre gesundheitliche Situation nicht einschätzen und damit keine Bewertung vornehmen, ob die vorgesehene Anschlussheilbehandlung in ambulanter oder stationärer Form, durchgeführt werden sollte. Dies wird in Ihrem Einzelfall zu klären und entscheiden sein.

Bitte wenden Sie sich für eine zeitnahe Entscheidung direkt an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.

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3 Antworten

Schorscham 25.10.2019 | 14:32
Ich würde der Einrichtung anbieten, die 20 Kilometer extra zu bezahlen. So teuer wird das schon nicht sein. MfG
KLAUS am 25.10.2019 | 15:04
Es kämen Kosten von ca 150 Euro pro Tag auf mich zu da ich ein Taxi nutzen muss da die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichbar sind .
Schorscham 25.10.2019 | 15:18
Wieso denn pro Tag? Ich meinte übrigens, dass der Fahrdienst der Reha-Einrichtung eventuell 20 Kilometer weiter fahren würde um Sie abzuholen, wenn die Strecke extra bezahlt würde. Und diese Mehrkosten betragen niemals 150 Euro pro Tour. MfG
Deutsche Rentenversicherung
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