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Zur Experten-Antwort springenHallo Dinolino,
wenn Sie aktuell die Rehabilitation nicht durchführen möchten besteht, wie Fliedner bereits zutreffend mitgeteilt hat, die Möglichkeit den Antrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Reha-Antrag zu stellen
Den Wünschen von Rehabilitanden nach Verschiebung des Reha-Beginns wird nach Möglichkeit entsprochen. Bei AHB sind jedoch Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich muss bei einer AHB der Wechsel in die AHB-Einrichtung unmittelbar, das heißt, innerhalb von 14 Tagen, nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen. Diese Frist ist im Einzelfall auch darüber hinaus noch gewahrt, wenn der nicht fristgerechte Wechsel in die AHB aus Gründen geschieht, die der Rehabilitand nicht selbst zu vertreten hat (meistens medizinische Gründe)
Darüber hinaus würde ich Ihnen empfehlen, sich unbedingt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, um mit diesem ggs. die Verschiebung Ihres AHB-Antritts abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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