Hallo Hanna,
eine AHB kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn auch eine geklärte Diagnose i.S. einer sogenannten AHB- Indikationsliste vorliegt.
Die medizinische Notwendigkeit und die Eignung des Patienten für eine AHB wird daher grundsätzlich vom Krankenhausarzt festgestellt. Stellt dieser eine entsprechende Eignung des Patienten fest, erfolgt die Antragstellung mit Unterstützung des Sozialdienstes im Krankenhaus, der dann auch beim Ausfüllen des AHB-Antrages behilflich ist.
Zusammen mit dem AHB-Befundbericht werden die Unterlagen möglichst frühzeitig vor der geplanten Verlegung dem Leistungsträger zugeleitet, der dann eine geeignete Rehabilitationseinrichtung auswählt.
In Abhängigkeit vom Leistungsträger und dem jeweiligen Bundesland kann es Abweichungen im Verfahrensablauf geben. Hierfür stehen aber entsprechende Informationsmaterialien zur Verfügung, die dem Patienten während des Krankenhausaufenthaltes ausgehändigt werden.