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Experten-Antwort

AHB DRV Nordbayern

von Claire Unterholz06.09.2015 | 09:39
1321 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Sozialstelle des KH meinte, dass bei DRV Nordbayern Versicherten kein Wahlrecht betr. Ort der AHB besteht, es würden ausschliesslich die eigenen Kliniken bewilligt. Nach Mamma-Ca möchte ich mich aber an der See erholen und nicht im benachbarten Ort. Gilt §9 SGBIX nicht in Nordbayern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claire Unterholz,

nach § 9 SGB IX wird bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird u.a. auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.

Bitte wenden Sie sich an die DRV Nordbayern und bitten um Überprüfung der Entscheidung.

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9 Antworten

KSCam 06.09.2015 | 09:45
Der gilt auch in Nordbayern. Aber ob Ihr Wunsch funktioniert oder nicht, werden Sie nicht im Forum, sondern nur direkt mit der DRV klären müssen. Ob das Seeklima wirklich geeigneter ist für eine AHB bei Brustkrebs?
Claire Unterholzam 06.09.2015 | 11:16
Eine Bitte: ich möchte keine Diskussion über meinen Wunschort- lediglich eine Expertenauskunft über die Anwendbarkeit des §9 SGB IX.
Claire Unterholzam 06.09.2015 | 11:16
Eine Bitte: ich möchte keine Diskussion über meinen Wunschort- lediglich eine Expertenauskunft über die Anwendbarkeit des §9 SGB IX.
Xpärteam 06.09.2015 | 11:48
Eine Bitte: keine Panik aufkommen lassen :-)
Claire Unterholzam 06.09.2015 | 11:16
Eine Bitte: ich möchte keine Diskussion über meinen Wunschort- lediglich eine Expertenauskunft über die Anwendbarkeit des §9 SGB IX.
Claire Unterholzam 06.09.2015 | 11:16
Eine Bitte: ich möchte keine Diskussion über meinen Wunschort- lediglich eine Expertenauskunft über die Anwendbarkeit des §9 SGB IX.
???am 06.09.2015 | 19:15
§ 9 SGB IX spricht von berechtigten Wünschen. Sie benötigen also sachliche Gründe für eine Kur an der See. Da die DRV Nordbayern über Kliniken in ganz Franken sowie eine in Oberbayern verfügt, werden Sie wohl nicht zwingend die AHB im Nachbarort absolvieren müssen. Am Besten ist es, Sie teilen der DRV Ihren Wunsch und Ihre Gründe gleich bei der Antragstellung schriftlich mit.
Achillam 07.09.2015 | 13:35
Ja das Wunsch- und Wahlrecht haben Sie, aber auch der Rentenversicherungsträger ist im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dazu verpflichtet mit den Beiträgen verantwortungsbewusst umzugehen.
Aliasam 08.09.2015 | 13:41
doch das geht sehrwohl!!! Beschreiben Sie bitte ganz schnell der DRV, dass Sie sich nur schwer wieder erholen können und unbedingt in ein anderes BL möchten. Das das Klima im Norden für Sie im Moment einfach die Beste "Medizin" ist und Sie ggf. die zusätzlichen Fahrtkosten selbst übernehmen würden. Wünsche Ihnen alles Gute und toi toi toi
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