Liebe User,
unter der Ausgangsfrage musste ich eine Reihe unsachlicher, politischer und abschweifender Beiträge löschen. Ich bitte um Verständnis und wünsche einen friedlichen Start in die Woche.
Ihr Admin
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Liebe User,
unter der Ausgangsfrage musste ich eine Reihe unsachlicher, politischer und abschweifender Beiträge löschen. Ich bitte um Verständnis und wünsche einen friedlichen Start in die Woche.
Ihr Admin
Hallo Der alte Fritz,
die Ihnen gerade verlängerte EM-Rente könnte nach der AHB nur dann entzogen werden, falls Sie nach der AHB insgesamt betrachtet wieder entsprechend teilweise oder voll erwerbsfähig wären. Dabei wird aber die mögliche Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung aller Ihrer Krankheiten und Einschränkungen ermittelt.
Wenn Sie gerade erst eine Verlängerung der Rente erhalten haben, unterstelle ich mal, dass die Herzgeschichte jetzt dazugekommen oder sich zumindest erheblich verschlechtert hat, wenn Sie jetzt die Stents bekommen müssen. Garantieren kann ich es nicht, aber ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass sich Ihr Gesundheitszustand nach der AHB so weit verbessert hat, dass es zu einer Rentenentziehung kommen wird. Diesbezüglich stimme ich der Antwort von Valzuun zu.
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