Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

AHB nach Stentimplantation bei voller befristeter EMR, geht das?

von Der alte Fritz19.08.2022 | 19:43
868 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine bestehende volle befristete EMR wurde jetzt durch die Rentenversicherung verlängert, für die nächsten 3 Jahre. Nun muss ich ins Herzzentrum, weil ich eine Durchblutungsstörung an den Herzkranzgefäßen habe. Es wird eine Herzkatheteruntersuchung durchgeführt, weil man jetzt schon weiß, das ich an den Herzkranzgefäßen eine oder zwei Engstellen habe. Dazu werden dann wohl ein bis zwei Stents gesetzt. Die zuständige Oberärztin meinte, das ich danach eine AHB erhalten werde, damit ich mich wieder erholen kann. Nun habe ich Bedenken, das durch die Annahme der AHB durch mich, meine volle befristete EMR gefährdet ist. Die DRV wird dann wohl sehen, das die AHB gut verlaufen ist und mir die EMR wieder entzieht. Die volle befristete EMR habe ich durch andere Erkrankungen erhalten, darum auch jetzt wieder die Verlängerung für 3 Jahre. Nun was soll ich machen, die AHB annehmen oder lieber nicht? Gruß Der alte Fritz

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

unter der Ausgangsfrage musste ich eine Reihe unsachlicher, politischer und abschweifender Beiträge löschen. Ich bitte um Verständnis und wünsche einen friedlichen Start in die Woche.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Der alte Fritz,

die Ihnen gerade verlängerte EM-Rente könnte nach der AHB nur dann entzogen werden, falls Sie nach der AHB insgesamt betrachtet wieder entsprechend teilweise oder voll erwerbsfähig wären. Dabei wird aber die mögliche Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung aller Ihrer Krankheiten und Einschränkungen ermittelt.

Wenn Sie gerade erst eine Verlängerung der Rente erhalten haben, unterstelle ich mal, dass die Herzgeschichte jetzt dazugekommen oder sich zumindest erheblich verschlechtert hat, wenn Sie jetzt die Stents bekommen müssen. Garantieren kann ich es nicht, aber ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass sich Ihr Gesundheitszustand nach der AHB so weit verbessert hat, dass es zu einer Rentenentziehung kommen wird. Diesbezüglich stimme ich der Antwort von Valzuun zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

22 Antworten

Wer soll das beantworten?am 19.08.2022 | 20:03
Wenn Sie durch die Operation mit anschließender AHB wieder (teilweise oder voll) arbeitsfähig werden würden, sollten Sie sich darüber freuen. Wenn nicht, wird Ihnen auch die Erwerbsminderungsrente nicht entzogen. Daher kann man hier viele Fragestellungen weder nachvollziehen noch beantworten. Niemand hier kann Ihren aktuellen und erst recht nicht Ihren späteren Gesundheitszustand beurteilen.
....am 19.08.2022 | 19:52
Gefährdet man mit AHB die volle befristete EMR? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/gefaehrd…
Sie wissen genau...am 19.08.2022 | 20:14
... dass sie vorsätzlich an der Frage vorbei antworten. Niemand soll hier Rätselraten über den Gesundheitszustand einer fremden Person, es geht um das Prinzip Anschlussheilbehandlung und Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente. Sie wissen ganz genau, um was es dem Fragesteller geht, und da brauchen Sie nicht mit ihrer Polemik kommen, wie toll es wäre, wenn der Antragsteller wieder arbeiten müsste, obwohl er es nicht kann, wegen der fachfremden Beurteilung von AHB Ärzten. Dass eine Anschlussheilbehandlung und deren Beurteilung über den Gesundheitszustand in Bezug auf einen ganz anderen Sachverhalt als die Begründung der Erwerbsminderungsrente dennoch zu massiven Problemen führen und den Fragesteller möglicherweise der Existenzgrundlage berauben könnte, wissen Sie ganz genau. Und deswegen fragt er hier, genau richtig in einem Fachforum. Immer wieder stellen sich hier Antwortende dumm und patzen herum, anstatt zu helfen. Das gilt für alle Fragestellungen dieser Art. Das ist unverschämt und überflüssig.
Der alte Fritzam 19.08.2022 | 21:04
Also die AHB nicht annehmen und sich lieber zu Hause erholen, dann läuft man nicht in Gefahr die EMR zu gefährden. So würde ich das jetzt aus der bzw. den Antworten entnehmen.
Ichsagmalsoam 19.08.2022 | 22:23
Eine AHB - auch bei EMR - wird generell von der Krankenkasse getragen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… > > Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig.
Valzuunam 20.08.2022 | 07:11
Wenn Ihnen die vage Aussicht auf ein paar Euro weniger für ein paar Jahre wichtiger sind als Ihre Gesundheit für den Rest Ihres Lebens machen Sie es genau so. Tipp: Reden Sie mit Leuten die die AHB -bei gleicher Indikation- gemacht haben, fragen Sie die was es denen gebracht hat. Und wo die heute ohne AHB stehen würden. Eine AHB kostet nämlich viel Geld, dafür gibt es also einen Grund-und der ist bestimmt nicht 1 von 100.000 Renten zu entziehen. Aber eigentlich stellt sich die Frage ohnehin nur, wenn Sie bereits jetzt das Gefühl haben, die zu erhalten, obwohl Sie wieder arbeiten könnten. Noch drei Fakten: 1. Die Rente kann nur entzogen, wenn Sie wieder mind. sechs Stunden arbeiten können, und zwar mit allen gesundheitlich Einschränkungen die vorliegen (nicht nur auf dem Gebiet das Grund für die Reha war). Und auch wenn das Ihnen hier einige einreden wollen: es gibt keinen Automatismus vom AHB-Bericht zu Rentenentzug. Da schauen noch (andere) Ärzte, die auch wissen warum Sie die Rente bekommen. 2. Ein Widerspruch/Klage gegen die Aufhebungsentscheidung hat aufschiebende Wirkung - d.h. die Rente wird erstmal weitergezahlt (Achtung: natürlich müssten Sie die so überzahlte Rente erstatten wenn am Ende ein Gericht befindet das die Rente zu Recht entzogen wurden). 3. Auch die Stent-OP soll Ihren Gesundheitszustand verbessern, warum sollte die AHB Ihre Rente stärker „gefährden“ als die Behandlung.
Paulam 20.08.2022 | 07:53
Die Krankenkasse zahlt die ahb und es findet keine leistungsbeurteilung statt
Oh Mannam 20.08.2022 | 08:16
Zitat von Sie wissen genau... anzeigen
Sie schreiben einen derartigen Unsinn, dass es schon weh tut, es lesen zu müssen. Wenn eine Behandlung (auch eine AHB) erfolgreich ist, und der Patient dadurch weniger gesundheitliche Probleme hat und eventuell sogar wieder arbeitsfähig wird, ist das genau der Sinn der AHB. Sollte danach die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt sein, wird auch die Erwerbsminderungsrente nicht entzogen. Ergo, schreiben Sie hier nicht Ihren Blödsinn und verunsichern Fragesteller, sondern verziehen Sie sich mit Ihrem Pessimismus besser in Ihre Höhle und jammern dort weiter rum. Nur weil Sie gern krank und erwerbsgemindert sind und sich gern auf der faulen Haut ausruhen, muss das für andere noch lange nicht gelten, obwohl man beim Fragesteller ein wenig das Gefühl hat, gar nich mehr arbeiten zu wollen und nicht zu können.
@Oh Mannam 21.08.2022 | 11:47
Sie tut mir leid:-). Oh Mann was für ein Unfug... wie sie sich erreichen, weil sie mit ihrem sechsten Sinn "fühlen", dass der Fragesteller ein Simulant ist und wieder arbeiten könnte, lässt tief blicken. Beruhigen Sie sich also und genießen Sie das Wochenende. @Valzuun: eine Anschlussheilbehandlung ist manchmal sinnvoll, manchmal nicht, manchmal nötig und manchmal nicht. Das hängt von der Einrichtung, den Ärzten, den Behandlungen und der individuellen Hinwendung zum Patienten. Jeder, der sich proaktiv für seine eigene Gesundheit einsetzt, Fachbücher liest und im Internet recherchiert, kann einen gut Teil der Empfehlungen aus einer AHB selbst umsetzen. Eine AHB mag sinnvoll sein, ist Kassenleistung, weil es viele Menschen gibt, die eben mit der eigenen Gesundheit überhaupt nicht umgehen können und ihren Körper als fremdartigen Holzklotz erleben, weil sie keinerlei Kenntnis von deren Funktion und Hilfe für ihr leibliches Zuhause haben. Das Überleben oder die Arbeitsfähigkeit rettet eine AHB in den seltensten Fällen oder überhaupt nicht. Dafür ist sie auch nicht da. Ärzte sind keine Götter,Standardmaßnahmen in Standardeinrichtungen keine Offenbarung und eine Anschlussheilbehandlung in vielen Fällen, je nach Kenntnis und Bildungsstand des Patienten, nicht zwingend erforderlich. Alles andere ist eine Traumvorstellung.
Dramaturgie am 21.08.2022 | 15:13
Ihre Sichtweise hilft aber auch niemandem und ändert auch nichts.
Das ist nicht...am 21.08.2022 | 15:23
... sondern Tatsache. Leider. Und Wissen ist immer besser als Nichtwissen wem das hilft oder nicht kann ja noch jeder selbst entscheiden. Neue Informationen und Einblicke sind für intelligente Menschen üblicherweise interessant, vor allem wenn sie eigene Entscheidungen fundierter zu treffen helfen. Wissen dass ihnen nicht gefällt, brauchen Sie ja nicht zu nutzen. Dann hilft es Ihnen eben nicht.
Auf jeden Fall ist es kuriosam 21.08.2022 | 15:28
... wie viel Polemik und Verachtung einem hier entgegengebracht wird, weil man informieren möchte.:-) Fachwissen ist keine "Sichtweise", sondern hilft, das eigene Bild der Welt zu formen und gegebenenfalls zu korrigieren. Wer sich von Fakten belästigt fühlt, dem steht es ja frei, seine Entscheidungen ohne die Kenntnis unliebsamer Fakten zu treffen. Für mich war ein Forum jedenfalls immer ein Platz, wo man ungezwungen beiträgt und anderen möglicherweise entscheidende Einblicke eröffnen kann. Einen schönen Sonntag noch.
Noch jemand.. am 21.08.2022 | 15:44
.. dem die eigene Scheu vor Tatsachen lieber ist als der Blick auf die unangenehme Wahrheit. Wie gesagt, ich bin vom Fach mit jahrelanger Berufserfahrung. Wem das nützt oder nicht nützt, können Sie ruhig den Lesern überlassen und wenn sie meinen, ich wäre polemisch: keineswegs. Das Gesundheitssystem ist polemisch, aber es wäre nicht das erste Mal dass der Überbringer einer Botschaft für den Inhalt verantwortlich gemacht wird... Hier entrüsten sich ausschließlich die üblichen Geiferer, das muss man wohl hinnehmen. Andere, die mitlesen, könnten aber profitieren. Sie müssen es ja nicht wenn Sie nicht wollen.
Zum letzten Mal:am 21.08.2022 | 15:47
- Wenn Sie mir nicht glauben, forschen Sie nach und informieren sich selbst. Dann werden Sie mir glauben. - Wenn Sie an Fakten nicht interessiert sind und diese nicht für hilfreich halten, können Sie es ja für sich behalten. Ein grundlegendes Interesse ist ein Zeichen von Intelligenz, egal um was es geht. Es gibt kaum eine Info, die nicht irgendwann von Wert sein kann - Wenn Sie das beides nicht hinkriegen, halten Sie sich doch bitte wenigstens raus und lassen diejenigen User profitieren die hier nicht herumzetern, sondern möglicherweise etwas Interessantes für sich mitnehmen konnten.
Sie sollten sich schämenam 21.08.2022 | 20:40
Zitat von Zum letzten Mal: anzeigen
Leider haben Sie nichts Interessantes oder Hilfreiches angeboten, außer Ihre unmaßgebliche Meinung, die man glücklicherweise nicht teilen muss. Um auf die Kernfrage zurückzukommen. Jemandem von einer AHB abzuraten, weil diese evtl. (eine haltlose Behauptung) den Bezug einer Erwerbsminderungsrente gefährden könnte, ist nur reine Polemik und was Sie hier als selbst erlebt oder Berufserfahrung darstellen wollen, hält doch keiner genaueren Betrachtung stand. Traurig, dass Menschen wie Sie hier versuchen, anderen von gesundheitsfördernden Maßnahmen abzuraten.
Der alte Fritzam 28.08.2022 | 12:39
Hallo, ich komme nochmals auf die Frage zurück, AHB annehmen nach Stentimplantation oder doch lieber nicht. Soweit wie ich jetzt schon im Vorfeld erfahren habe, wird der Sozialdienst der Klinik eine AHB beantragen. Nun hadere ich, ob ich diese AHB annehmen sollte, bei der befristeten vollen EMR. Nicht das ich bei Annahme der AHB die EMR dadurch gefährde. Auch was man mir hier unterstellt, das ich auf Grund der anderen Erkrankungen nicht arbeiten gehen möchte. Das kann keiner von den anderen hier Einblicken oder einfach Behaupten, ohne meine Krankheitsgeschichte zu kennen. Ich will nur auf Nummer sicher gehen, damit ich nicht das alles gefährde bzw. ins offene Messer renne. Eine AHB nach dieser Stentimplantation und die dadurch entstandene Herzschwäche, wäre eine Erholung. Und es könnte dazu beitragen, meinen alltäglichen Gesundheitszustand wieder etwas stärken. Gruß Der alte Fritz
Redam 28.08.2022 | 13:02
"Eine AHB nach dieser Stentimplantation und die dadurch entstandene Herzschwäche, wäre eine Erholung. Und es könnte dazu beitragen, meinen alltäglichen Gesundheitszustand wieder etwas stärken." Sie geben sich Ihre Antwort ja schon selbst. Es ist Ihre Entscheidung die Ihnen niemand abnehmen kann.
Svenniam 28.08.2022 | 16:37
Das ist halt der Grat zwischen Theorie und Praxis. Eine Arbeit machen können und eine Arbeit haben, ist nicht das gleiche. Ebenso ob jemand hinschreibt der kann wieder obwohl das nicht der Fall ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026