Hallo Fred,
weder noch. In der Regel werden Sie eingeladen und dürfen in Ihre Akte im Beisein eines Kollegen Einsicht nehmen.
Fall Sie sich erhoffen, dass der Kollege Ihnen Fragen zum Vorgang/Akte beantworten kann, muss ich Ihnen die Hoffnung nehmen. Er/Sie ist nicht der Sachbearbeiter der Akte und wird Ihnen daher nur allgemeine Fragen beantworten können.
Freundliche Grüße