Hallo garfield,
jeder Versicherter kann Akteneinsicht in seine Akte verlangen. Sie sollten die Akteneinsicht schriftlich oder telefonisch bei der Stelle geltend machen, bei der die Akte geführt wird und einen Termin zur Einsicht vereinbaren. Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich bei dieser Behörde, kann jedoch auch zum Beispiel in einer wohnortsnäheren Außenstelle oder beim behandelnden Arzt oder beim Rechtsbeistand erfolgen. Bei medizinischen Sachverhalten kann die Akteneinsicht auch durch einen Arzt erfolgen, wenn bei Akteneinsicht Nachteile durch die medizinischen Aussagen zu befürchten sind.
Wird die Akteneinsicht zugelassen, können Ablichtungen gefertigt werden, für die allerdings eine Gebühr verlangt werden kann. Eine Übersendung von Kopien auf dem Postweg ist nicht vorgesehen.