Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anton Müller,
ich habe soeben Informationen bei den Fachleuten des Bereichs Regress eingeholt.
Auskunft von dirt war folgende:
Akteneinsicht ist möglich, knn beantragt werden und ist in Regressfällen, wegen der Verfolgung privarechtlicher Ansprüche, nicht unüblich.
Im Regelfall wird der vollständige Vorgang zur Akteneinsicht zur Verfügung gestellt (Ausnahmen möglich, zB wenn med. Befunde nicht ohne Arzt eröffnet werden sollen).
Beantragen Sie gleich einen Ort wo Sie die Akteneinsicht vornehmen möchten (zB Auskunfts- und Beratungsstelle). Das kann das Verfahren nochmal beschleunigen (wobei eine Akteneinsicht idR nicht sehr lange Zeit zru Bearbeitung benötigt).
Im Regelfall können Sie auch Kopien von einzelnen Schriftstücken anfordern.
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