Hallo Petra,
sie können jederzeit um Akteneinsicht bitten, Fristen bestehen hier grundsätzlich nicht. Allerdings kann sich durch die Akteneinsicht tatsächlich ein laufendes Verfahren verzögern, da ja die Akten dann zur Bearbeitung u. U. nicht zur Verfügung stehen. Ggf. können Sie aber auch Fotokopien der Akte anfordern, dann muss die Akte nicht verschickt werden und es kann ohne Verzögerung weiter gearbeitet werden. Die Kopien können aber ggf. kostenpflichtig sein. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrem Rententräger erkundigen.