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Akteneinsicht zur Begündung des Widerspruchs

von Nadine25.07.2008 | 09:02
1419 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Erwerbsminderungsrente meines Mannes wurde abgelehnt und wir wollen nun Widerspruch einlegen. Muss ich die Akteneinsicht beim ablehnenden Rentenversicherer beantragen und würde er mir denn dann alle relevanten Medizinischen Berichte zusenden?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Legen Sie zunächst formlos, um die Frist einzuhalten, den Widerspruch ein und schreiben dazu, dass die Begründung nach Einsicht der medizinischen Unterlagen, die hiermit angefordert werden, nachgereicht wird.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie die ganze Akte einsehen wollen, wird diese i.d.R. zur nächsten Auskunfts- und Beratungstelle oder wenn die zu weit weg ist an die zuständige Gemeinde übersandt, mit der Bitte um Amtshilfe, damit Sie die Akte einsehen können. Ihre Akte dürfen Sie nur unter Aufsicht einsehen.

Wenn Sie lediglich die medizinischen Unterlagen einsehen wollen, so beauftragen Sie Ihren Hausarzt, dass er diese bei der DRV anfordert.

3 Antworten

Brilleam 25.07.2008 | 11:17
Hallo Nadine! Bitten Sie ggf. ausdrücklich darum, dass Sie die Akte bei ihrer Heimatgemeinde einsehen wollen - sonst müssen/dürfen Sie zur nächsten A+B-Stelle (wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing...!) - Stichwort: Begründung des Widerspruchs!
Vorsichtam 25.07.2008 | 12:43
Natürlich können Sie begehren, daß die Akte in Kopie zu Ihnen nach Haus gesendet wird. In der Praxis kommt es aber auch vor, daß die Original-Akte an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zur dortigen Einsicht geschickt wird. Und bezüglich einer dortigen Einsicht sollten Sie die Andeutungen von Brille nicht so ernst nehmen. Das ist in der Regel für die Bürger viel einfacher und zielführender, dies dort mit einem Berater zusammen zu besprechen und ggf. gleich die Begründung zu formulieren oder aber sich gezielt dort Kopien aus der vollständigen Akte fertigen zu lassen, mitzunehmen und die Begründung dann ggf. mit einem Rechtsbeistand nachzureichen. MfG
Nadineam 25.07.2008 | 12:38
Akte bei meiner Heimatgemeinde? Ich dachte,ich könnte drum bitten, sie mir an meine Adresse zu senden?
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