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Experten-Antwort

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der DRV?

von Wolfgang21.04.2018 | 20:31
1176 Ansichten
8 Antworten

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Guten Abend, da ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann, hat mir die DRV Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt - Lohnzuschüsse / Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber bei Einstellung. Nur sind viele Stellen nur über private Arbeitsvermittler ausgeschrieben, die den Gutschein wollen. Das Arbeitsamt gibt mir keinen, da DRV Eingliederungzuschüsse bewilligt hat. Die DRV sagt sie ist nicht zuständig für Gutscheine, nur für Zuschüsse, wenn man einen Arbeitsplatz findet. Das paßt doch alles nicht. Wer war in ähnlicher Situation und hat Tipps? Wolfgang

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.04.2018 | 13:05

Hallo User Groko,

wir haben Ihre Frage an die Redaktion weitergeleitet

Experten-Antwortam 23.04.2018 | 09:54

Hallo User Wolfgang,

wie Sie richtig sagen, zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur den Eingliederungszuschuss an einen Arbeitgeber. Ob die Bewilligung der Leistung zur Teilhabe der Ausschlussgrund ist für diese Gutscheine von der Agentur für Arbeit, kann nicht gesagt werden.

Wenn Ihrer Agentur für Arbeit bekannt ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Eingliederungszuschuss zahlt, dann muss die Agentur für Arbeit Ihnen auch bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber helfen. Falls Sie selbst auf Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber gehen wollen, sollten Sie vorher Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen, ob auch der Eingliederungszuschuss gezahlt wird, wenn Sie selbst einen Arbeitgeber suchen.

Ob tatsächlich viele Arbeitsstellen nur über private Arbeitsvermittler ausgeschrieben sind und diese nur an den Gutscheinen der Agentur für Arbeit interessiert sind, kann hier nicht geklärt werden.

6 Antworten

Wolfshundam 22.04.2018 | 11:50
Ich war in ähnlicher Situation und habe leider keine Tipps. Ich habe mich damit abgefunden. Alles Gute. Grüße
Schorscham 22.04.2018 | 14:13
Als ich auf Job-Suche war, babe ich selbst in Zeitungen inseriert. Das macht auf Arbeitgeber einen besseren Eindruck, als wenn man beispielsweise vom Jobcenter geschickt wird. Wenn Sie die möglichen Einarbeitungszuschüsse gleich im Inserat erwähnen, werden bestimmt einige Arbeitgeber neugierig. MfG
W*lfgangam 22.04.2018 | 15:38
Warum klagen Sie das nicht ein, beim Sozialgericht? Das Verfahren ist kostenlos und in Ihrem Falle wird es auch erfolgreich für Sie ausgehen. Nur wer handelt, kann gewinnen.
???am 23.04.2018 | 07:48
Dieser Gutschein ist keine eigene Leistung sondern nur ein Versprechen der AfA, ggf. bestimmte Kosten zu übernehmen. Ob eine Klage auf die Durchführung eines bestimmten Verwaltungsverfahrens Erfolgsaussichten hat, weiß ich nicht. Ich persönlich würde ganz konkret beantragen, was ich möchte. Also z.B. "Übernahme der Kosten bei Durchführung von ..." bzw. "Vermittlung durch ...".
Grokoam 23.04.2018 | 12:41
Können Sie wenigsten "klären" warum Beiträge ohne Grund ( keine Beleidigungen oder Diskriminierungen ) gelöscht werden?
Grokoam 23.04.2018 | 14:34
Herzlichen Dank ;-)
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