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Experten-Antwort

aktuelle Hinzuverdienstgrenze, wann?

von Sucher14.12.2015 | 18:54
1391 Ansichten
6 Antworten

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Ich erhalte eine teilweise Erwerbsminderungsrente in voller Höhe und möchte gerne wissen, wann ich meine aktuelle Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.2016 von der DRV schriftlich mitgeteilt bekomme. Die letzte Meldung kam am 22.6.15.Ich benötige die aktuelle Zahl spätestens bis März 2016. Besten Dank für Euere Hinweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sucher,

wie qwertz geantwortet hat ändert sich die Hinzuverdienstgrenze jeweils mit der Bezugsgröße zum 01.01. eines Jahres.

Auch ich empfehle Ihnen einen Anruf bei Ihrem Rententräger, der Ihnen die ab Januar für Sie individuellen Hinzuverdienstgrenzen mitteilen kann.

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5 Antworten

W*lfgangam 14.12.2015 | 20:19
Hallo Sucher, die Hinzuverdienstgrenzen ändern sich nicht über den Jahreswechsel. Stichtag ist der 01.07., also werden Sie auch im Juni 2016 die nächste Mitteilung/Berechnung dazu erhalten. Sie werden bei der vollen teilweisen EM-Rente doch nicht so eben knapp unter der zulässigen Hinzuverdienstgrenze geblieben sein, dass Sie eine plötzliche Tariferhöhung im neuen Jahr Monat für Monat über die zulässige Grenze bringt?! Das wäre fahrlässig bzw. sollte eine Reduzierung der Arbeits-Std. erfolgen, um wieder 'Abstand' zu haben. Daneben ist ein 2x Überschreiten im laufenden Jahr zulässig. Gruß w.
Jonnyam 14.12.2015 | 20:35
Sollte der Hinzuverdienst in den neuen Bundesländern erzielt werden, ändert sich die Hinzuverdienstgrenze sehr wohl zum 1.1.2016 (vgl. § 228a SGB Vi), nicht wahr W*lfgang?
qwertzam 14.12.2015 | 20:44
Das ist falsch. Die Hinzuverdienstgrenzen ändern sich mit der Anpassung der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße passt sich zum 01.01. eines jedes Jahres an. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18.html Zusätzlich ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen bei Beschäftigungsort in den neuen Ländern zum 01.07. eines Jahres (minimal), wenn der Rentananpassungssatz im Osten vom Westen abweicht. Wenn Sie im Voraus die Höhen der Hinzuverdienstgrenzen ab 01.01. benötigen, sollten sie einfach kurz bei der Sachbearbeitung anrufen, da die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet werden und die Grundaussage bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von "450,- EUR" nicht passen. Sollten Sie bereits eine Beschäftigung ausüben, von der der Rentenversicherungsträger weiß, erfolgt spätestens im Februar die Überprüfung für des Vorjahres mit der Bitte um Aufstellung der monatlichen Hinzuverdienste (durch den Arbeitgeber). Wenn die Antwort dann eingeht, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben zzgl. der Hinzuverdienstgrenzen. Aber, wie gesagt, wenn bisher keine Beschäftigung vorliegt, wird der Rentenversicherungsträger auch keine extra Mitteilung über die ab 01.01. gültigen Hinzuverdienstgrenzen Ihnen zusenden. Da müssen Sie selbst aktiv werden. Ein Anruf reicht da schon.
Sucheram 15.12.2015 | 17:54
Ja vielen Dank. Genau so habe ich es jetzt auch gemacht. Die freundliche Dame der DRV schickt mir meine neue, höhere, Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.2016
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