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Experten-Antwort

ALG 1 nach 145 des SGB III - Anträge zuruckziehen

von Rose05.02.2022 | 01:22
744 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, Ich bin seit Sommer 2021 ausgesteuert, mir wurde ALG 1 nach Nahtlosigkeit bewillig da unter 6h leistungsfähig und mir ging es auch so schlecht, dass eine Reha zu dem Zeitpunkt nicht möglich war. Die wurde vor Aussteuerung über die GKV beantragt. Aktuell wurde eine LTA von der AfA beantragt, Gutachtertermin ist aber erst im Sommer. Diese ganze Warterei bringt mich einfach nicht weiter und belastet mich zusätzlich sehr. Mir fällt die Decke auf den Kopf und ich möchte einfach wieder zurück ins normale Leben. Mir geht es definitiv nicht gut, aber auch deutlich besser als letztes Jahr und ich möchte zumindest den Schritt zurück ins Arbeitsleben versuchen. Meine Fragen wären: Habe ich dadurch irgendwelche Konsequenzen zu befürchten, z.B. dass ich dadurch erhaltene Leistungen wie Krankengeld und das ALG1 eigenständig zurückzahlen muss? Wird der Antrag der LTA rückwirkend zurückgezogen, sodass er als nicht gestellt gilt mir trotz Gutschten vom ärztlichen Dienst das Geld gar nich Zustand? Ich habe Angst, dass mich mein Schritt zurück ins Arbeitsleben finanziell kaputt machen wird, da in einem 3/4 Jahr doch eine ganze Menge bezahlt wird. Vielen Dank für eure Antworten :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Rose,

wenn Sie den Antrag zurückziehen, wird die Bearbeitung natürlich abgebrochen, da ja kein Antrag mehr besteht. Allerdings wird vermutlich das Arbeitsamt dann wegen mangelnder Mitwirkung die Leistung zumindest für die Zukunft einstellen. Ob Sie durch die Antragsrücknahme irgendwelche weiteren Nachteile haben, können wir in diesem Forum nicht beantworten, diese Fragen müssten Sie bei Arbeitsamt und Krankenkasse klären. Allerdings sehe ich persönlich keinen Grund, warum rückwirkend Leistungen gestrichen werden sollten, falls Sie jetzt Ihre (noch bestehenden?) Arbeit wieder aufnehmen. Aber ehe Sie dies tun, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt darüber sprechen, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind.

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5 Antworten

Roseam 05.02.2022 | 01:23
Ich weiß, dass ihr keine Experten für das ALG1 seid. Aber die AfA kann mir leider auch keine Auskunft darüber geben und vielleicht erhalte ich ja zumindest einen Tipp hier oder vielleicht auch Erfahrungen von Betroffnen.
KSCam 05.02.2022 | 06:54
Was mit dem ALG passiert wenn Sie irgendwelche Anträge zurückziehen, muss Ihnen die Agentur für Arbeit sagen.
Roseam 05.02.2022 | 12:30
Bekomme dort keinerlei Auskunft und werde immer an die DRV weitergeschickt. Darum wäre es zumindest interessant zu wissen, ob die DRV die Anträge rückwirkend beendet sprich sie als offiziell nie gestellt sieht oder ob sie für die Zukunft zurückgezogen werden.
KSCam 05.02.2022 | 12:41
Zunächst wird das mal eine Einzelfallentscheidung sein! Aber was wird die DRV schon machen, wenn die Kundin Ihren Reha Antrag zurückzieht? Sie wird den Vorgang für beendet erklären und unterm Strich froh sein wenn ein Vorgang sich von selbst erledigt hat. So und nun liegt der Ball wieder im Spielfeld der Agentur - und Sie sind wieder bei meiner ersten Antwort. Grins, schönes WE
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