Guten Morgen Rose,
wenn Sie den Antrag zurückziehen, wird die Bearbeitung natürlich abgebrochen, da ja kein Antrag mehr besteht. Allerdings wird vermutlich das Arbeitsamt dann wegen mangelnder Mitwirkung die Leistung zumindest für die Zukunft einstellen. Ob Sie durch die Antragsrücknahme irgendwelche weiteren Nachteile haben, können wir in diesem Forum nicht beantworten, diese Fragen müssten Sie bei Arbeitsamt und Krankenkasse klären. Allerdings sehe ich persönlich keinen Grund, warum rückwirkend Leistungen gestrichen werden sollten, falls Sie jetzt Ihre (noch bestehenden?) Arbeit wieder aufnehmen. Aber ehe Sie dies tun, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt darüber sprechen, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind.