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Alg 1 - Sozialgerichtsverfahren läuft noch

von klaus04.07.2007 | 12:52
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5 Antworten

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Hallo liebe Forumsteilnehmer! Kurz zu meinem Fall, bin 53 Jahre und war 38 Jahre als Kfz Mechaniker tätig,aus gesundheitlichen Gründen kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben (Wirbelgleiten, beiden Knie operiert - Mikrofrakturierung, Schulterteilsteife nach Unfall, Handgelenk li. teilversteift, Handgelenk re. ulna impaction Syndrom). Die DRV hat festgestellt das ich in meinem bisherigen Beruf weniger als 3 Std. einsetzbar bin, aber ich kann Verweisungsberufe noch erledigen. Deshalb läuft Klage vor dem Sozialgericht wegen BU. Ich bin von Krankenkasse ausgesteuert und nun arbeitslos. Obwohl mir im Forum schon mitgeteilt wurde, das bei laufendem Rentenverfahren Alg 1 gezahlt wird. Verlangt das Arbeitsamt das ich mich sofort zu bewerben habe, und dieses zu dokumentieren sei. Ich habe in meinem teilversteiften Handgelenk noch Probleme ausserdem Schmerzen im rechten Handgelenk aber ich kann nicht mehr krank sein sonst gibts kein Alg 1. Muß ich mich gleich für alle Tätigkeiten bewerben oder nur für die Verweisungsberufe - Arbeitsamt sagt ich solle mich für die Berufe bewerben, die ich machen kann. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll, damit ich das Sozialgerichtsverfahren nicht negativ beeinträchtige. Für alle Hinweise bin ich dankbar. Gruß Klaus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Lara".

4 Antworten

Schadeam 04.07.2007 | 13:22
wo ist eigentlich das Problem? BU hieße, dass Sie (außer im bisherigen Berufsbereich) grundsätzlich arbeiten können. Dann ist doch die Aufforderung des Arbeitsamtes, sich für das zu bewerben, was noch geht die richtige Antwort. Warum wollen Sie das nicht?
Antoniusam 04.07.2007 | 13:36
Bewerben Sie sich ganz einfach ausschließlich um solche Tätigkeiten, die Sie tatsächlich noch ausüben können. Mehr kann man von Ihnen nicht verlangen !
Laraam 04.07.2007 | 13:51
http://www.sozialticker.com/forum/ftopic3897.html aus obigem Hinweis geht hervor: Außerdem ist dem Arbeitslosengeldempfänger zu raten, seine Arbeitsbereitschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen seines Leistungsvermögens zur Verfügung zu stellen und sich aktiv um Arbeit zu bemühen, auch wenn dies konträr zu seinem Begehren auf Rente wegen voller Erwerbsminderung steht. Der Grund hierfür ist, dass ein etwaiger Rentenanspruch nicht durch einen gegenteiligen Vortrag im Rentenverfahren gefährdet wird. Die Bereitschaft ist aber Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Lara
Gregoram 10.07.2007 | 10:35
Machen Sie es einfach wie ich: Krank, Ausgesteuert und Arbeitslos geworden. Habe die Frage ob ich noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, mit "Ja" beantwortet. Antrag auf GdB gestellt beim Versorgungsamt. Nach ca. 14. tagen vom Arzt mir ein Attest geben lassen, das ich vorrübergehend keine Arbeit ausüben kann (5 1/2 Wochen Krank), danach wieder 14 Tage Arbeitsfähig etc. und gleichzeitig Rentenantrag gestellt, der nach 6 Monaten bewilligt war.
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