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Experten-Antwort

ALG 1 und Rentenantrag

von Tomas28.05.2016 | 17:35
1081 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, wer kann helfen. Ich wurde zum 31.12. fristgerecht gekündigt und habe mich mit meinem Arbeitgeber finanziell geeinigt. Habe einen GdB 50 und kann und werde im kommenden Jahr zum 1.10. die vorzeitige Altersrente mit 60 und 10 Monaten beantragen. Für die 9-monatige Übergangszeit muss ich mich arbeitslos melden ab 1.1.. Wann kann/soll ich die Arbeitsagentur über die geplante Rentenantragstellung informieren und wann soll ich den Rentenan- trag frühestens stellen (habe auch Ansprüche aus dem EU-Ausland ! Danke für hilfreiche Antworten !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2016 | 11:40

Hallo Tomas,

"W*lfgang" hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.

3 Antworten

W*lfgangam 28.05.2016 | 20:17
Hallo Tomas, den Rentenantrag stellen Sie 3 Monate vor Rentenbeginn, da max. die letzten 3 Monate hochgerechnet werden können (hier das versicherungspflichtige ALG1). Die Afa können Sie schon morgen informieren, dass Sie zum 01.10. die Altersrente beantragen werden - vielleicht lässt man Sie dann mit 'sinnvollen' Maßnahmen in Ruhe. Bei Rentenantragstellung erhalten Sie eine Antragsbestätigung, die Sie der AfA vorlegen können, spätestens dann wissen die Bescheid. Sie können natürlich auch versuchen, mit der AfA 'mitzuspielen' und die 2 Jahre ALG 1 auszuschöpfen; die Rente würde dann etwas höher ausfallen, da weiterhin Versicherungszeiten laufen und der Abschlag Monat für Monat kleiner wird. Auslandsrentenansprüche werden gleichzeitig mit dem dtsch. Rentenantrag in die Wege geleitet - 1 Antrag, gilt für alle Länder. Die DRV beteiligt automatisch die ausländische Rentenversicherung, die dann nach eigenen Gesetzen, eigenen Bearbeitungszeiten (!) über diese Leistung entscheidet. Ich hoffe mal, die Auslandszeiten sind bereits im Rahmen einer vorherigen Kontenklärung im dtsch. Rentenkonto, sonst könnte es zu einer Verzögerung führen. Vorsorglich informieren Sie sich daher auch bei einer Beratungsstelle. Gruß w. PS: Wenn Sie hier eine Frage stellen und auf "Senden" klicken ...ein paar mehr Sekunden abwarten, bis der Sever hier die Antwort 'angenommen' hat :-)
Tomasam 28.05.2016 | 21:02
Danke, habe ich auch gemerkt. Aber zur Korrektur. Bin gekündigt zum 31.12.2016 und ab 1.1.2017 ALG I und dann Rente ab 1.10.2017 ! Trotzdem danke fpür die Infos.
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