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Experten-Antwort

ALG 2

von Heidi30.01.2012 | 19:17
2084 Ansichten
4 Antworten

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Bin durch Krankheit ins ALG 2 gekommen. Ledig, bekomme den Regelsatz. Zahnarztrechnung 80 Euro, Arzt-Vorsorge 40 Euro, Versicherungen, usw. Muß das alles vom Regelsatz bezahlt werden? Davon kann ich nicht leben. Oder werden von ARGE auch Zusatzkosten übernommen? Danke für eine Antwort in diesem falschen Forum.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

BU-Rentneram 30.01.2012 | 19:31
Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen, sofern Sie 1 oder 2 Prozent Ihres Regelsatzes zugezahlt haben. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Das Jobcenter hat nichts damit zu tun!
Alltagsbegleiteram 01.02.2012 | 03:55
Gesundheitspflege ist ein großes Problem bei AlgII-Bezug. Im Alg II Regelsatz ist nur eine monatliche Pauschale von insgesamt ca. 12,- Euro für die gesamte Gesundheitspflege (Hautcreme, Brillen, Medikamente, Verbandsmaterial sowie die gesetzlichen Zuzahlungen) enthalten. Damit müssen Sie leider irgendwie auskommen. Das ALg II soll lediglich das Existenzminimum abdecken. Zusatzleistungen werden in der Regel nicht übernommen. Sie haben selbstverständlich recht, allein für die Zuzahlungen zu einem einwöchigen Klinikaufenthalt müssen Sie fast sechs Monate sparen. Eine neue nötige Brille ist in dem Jahr dann natürlich nicht mehr drin. Ihre Krankenversicherung kommt Ihnen aber entgegen: Als AlgII - Leistungsberechtigte müssen sie lediglich ca. 84,- Euro jährlich gesetzliche Zuzahlung (Praxisgebühr, Rezeptgebühr etc.) leisten. Auf Antrag kann Ihre Krankenversicherung Sie von weiteren Zuzahlungen befreien (Auch im Voraus). Für zahnärztliche Behandlungen können Sie den doppelten Festkostenzuschuss beantragen. So genannte „Igel“- Leistungen (Glaukomvorsorge etc.) werden jedoch von der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Härtefällen nicht übernommen. Im Alg II Regelsatz ist kein Betrag für Versicherungen vorgesehen. Bei erwerbstätigen Alg II-Leistungsberechtigten („Aufstockern“) kann jedoch eine Versicherungspauschale von 30,- Euro vom Einkommen abgesetzt werden, die dann nicht auf die Alg II- Leistungen angerechnet wird.
Heidiam 01.02.2012 | 18:42
Danke Alltagsbegleiter
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