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Experten-Antwort

ALG-2 Bezieherin, Antrag auf EMR abgelehnt, Widerspruchsverfahren läuft noch.

von Paulina16.05.2019 | 19:51
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Hallo, ich beziehe seit Juni 2017 ALG-2 nun durch meine lange Krankengeschichte kann ich nicht mehr arbeiten, das beweisen auch die zwei Reha-Abschlussberichte. Dadurch habe ich EMR beantragt, weil man mir das geraten hat. Dieser wurde in 1. Instanz abgelehnt, weil ich die rentenrechtlichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllt habe. Wie den auch. Ich hatte bis zum 01.11.2011 einen geringfügigen Job (165 €-Basis)Zum 30.10.2011 erhielt ich krankheitsbedingt die Kündigung, weil ich schon seit Feb. 2011 durchweck bis 2014 AU gewesen bin. Danach hatte ich einen Antrag auf ALG-1 gestellt, wurde abgelehnt, weil ich die Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Dadurch bin ich dann zum Jobcenter gegangen um ALG-2 zu beantragen, wurde auch Abgelehnt, weil mein Mann dazumal noch zuviel Verdienst hatte. Dadurch bin ich dann bis 30.06.2017 in der Familienversicherung der KK bei meinem Mann ersichert gewesen. Zwischen durch auch paarmal AU gewesen, durch Krankenhausaufenthalte. Nun seit 01.07.2017 bezieht mein Mann eine volle befristete EMR und ich gleichzeitig ALG-2. All diese AU-Zeiten kann ich belegen, sowie die Mitgliedschaft in der Familienversicherung der KK bei meinem Mann. Nun werde ich im Widerspruchverfahren, das alles belegen, dammit ich die rentenrechtlichen Voraussezungen erfülle, das ich diese EMR oder teilw. EMR bekomme. Solange ich das nicht erfülle, wird auch die RV erstgarnicht weiter Prüfen, durch Gutachten, ob ich Erwerbsgemindert bin. Was soll ich noch Erbringen. Gruß Paulina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

wie Ihnen die User bereits geschrieben haben, haben die Zeiten in der gesetzlichen Krankenkasse nichts mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu tun.

Sie müssen im Widerspruchsverfahren darlegen, dass Ihre Erwerbsminderung dann eingetreten ist, seit dem Sie sich erwerbsgemindert fühlen. Vielleicht waren zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt.

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6 Antworten

DRVam 16.05.2019 | 19:57
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben, bleibt es dabei, gleichgültig ob Sie diese evtl. danach erfüllen.
Cosimaam 16.05.2019 | 20:18
Wenn Ihre Erwerbsminderung schon eingetreten ist, können Sie den Zeitpunkt auch nicht mehr nach hinten schieben. Mit versicherungstechnisch ist auch nicht die KV gemeint, sondern eigene Beiträge oder andere Anrechnungszeiten(bspw. Kindererziehung) in die RV. Einzige Möglichkeit wäre, dass das Jobcenter durch die RV die Erwerbsminderung feststellen lässt und Sie Grundsicherung erhalten, ansonsten Alg 2=arbeitsfähig.
Galgenhumoram 17.05.2019 | 07:58
Sie müssen vor dem Eintritt der rentenrelevanten Erwerbsminderung in den letzten 5 Jahren mindesten 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen haben: mit dem Bezug des ALG II werden diese nicht erfüllt, da hierfür keine Pflichtbeiträge gezahlt werden und auch die geringfügige Beschäftigung von 165 EUR bedingt keine Pflichtbeiträge, zumindest nicht nach damaliger Rechtslage, da hätten sie mit Eigenanteil aus den Pauschalbeiträgen echte Pflichtbeiträge machen können. Heute muss man sich bewusst entscheiden, dass man keine Pflichtbeiträge aus einer geringfügigen Beschäftigung zahlen will. Selbst eine durchgehende AU bedingt keine Pflichtbeträge und ob sie bei ihrem Mann familienversichert sind (KV-technisch) interessiert die RV herzlich wenig. Werden in Abhängigkeit zum Eintritt der EM die erforderlichen Beiträge nicht erfüllt, so ist nix mit Rente.....
Paulinaam 17.05.2019 | 19:21
Alles schön und gut. Das JC baut jetzt auf die RV. Die SB vom JC sagte zu mir, die RV soll mal jetzt prüfen, ob ich Erwerbsgemindert bin. Aber sowie das jetzt aussieht, prüft erst garnicht die RV, durch ein Gutachten, ob ich Erwerbsgemindert bin.
Valzuun am 17.05.2019 | 20:05
Also wenn feststeht dass egal ob und ab wann bei Ihnen vorliegt keine Rente zu zahlen ist (wegen fehlender Beiträge, siehe meine Vorschreiber) dann wird die DRV such kein Geld für Gutachten ausgeben und keine Zeit für medizinische Ermittlungen verschwenden. Sie wird dann nur auf offiziell Anfrage inklusive Bezahlung tätig. Aber das ist das Problem des Jobcenters (bzw. Grundsicherungsamt) und nicht Ihres.
Cosimaam 17.05.2019 | 20:03
Doch, dass ist möglich (habe ich doch oben geschrieben) auf Veranlassung einer anderen Behörde prüft die RV, auch wenn die Versicherung nicht erfüllt ist. Das wird wohl dann auf Grundsicherung/Sozialhilfe hinaus laufen,wenn das Jobcenter das so handhabt. Die Leistungen sind dann analog Alg 2 aber ohne Arbeitsvermittlung. Daher sieht das Jobcenter richtigerweise die RV in derPflicht, denn nur die RV kann eine Erwerbsminderung feststellen, kein Jobcenter, kein Amtsarzt, nur die RV!!
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