wie Ihnen die User bereits geschrieben haben, haben die Zeiten in der gesetzlichen Krankenkasse nichts mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung zu tun.
Sie müssen im Widerspruchsverfahren darlegen, dass Ihre Erwerbsminderung dann eingetreten ist, seit dem Sie sich erwerbsgemindert fühlen. Vielleicht waren zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt.