Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ALG 2 und Übergangsgeld - wer zahlt die Wohnung?

von nele-sunny29.06.2010 | 12:20
12688 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, nach einigen Recherchen komme ich nicht weiter, deshalb hier mein Beitrag: Meine Freundin ist über ein Jahr arbeitslos, war in der Zeit nicht krankgeschrieben und möchte eine medizinische Rehabilitation( Suchtklinik) beantragen. Sie bezieht ALG 2, bekommt 359 Euro im Monat vom Arge (Amt). Dazu für die Wohnung bekommt sie 365 Euro, auch von der Arge. Das heisst im Monat werden ihr 724 Euro überwiesen. Ihre Befürchtung ist, dass sie dann weniger Übergangsgeld bekäme und dann nicht die Wohnung bezahlen kann. Wieviel Übergangsgeld stünde ihr zu, wenn sie... - nicht krankengeld bisher bezogen hatte - wenn sie über ein Jahr und länger nicht mehr gearbeitet hatte - wenn sie über ein Jahr Hartz 4 Empfängerin war und noch ist Ist der Übergansgeld weniger, wie bezahlt man dann die Miete? Soweit ich weiss, wenn man eine 1-5 Monatige Therapie in einer Klinik beginnt, und sie kein eigenes Einkommen hat, sie dann keine 10 Euro pro Tag bezahlen muss. Das mit der Miete ist ihr wichtig zu wissen, denn sonst möchte sie die Reha nicht beantragen.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.06.2010 | 07:03

Hallo nele-sunny,

beim Arbeitslosengeld II ist für einen Anspruch auf Übergangsgeld Voraussetzung, dass das Arbeitslosengeld II unmittelbar (am Tag) vor einer Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Beginn der Rehabilitation bezogen wurde. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass vor Bezug von AloGeld II aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.

In der Regel wird das Übergangsgeld dann in der Höhe der vorherigen Leistung ausgezahlt, d.h. eine besondere Berechnung entfällt.

Weil Bezieher von ALG II mit Anspruch auf Übergangsgeld keinen Wechsel des Leistungsträgers hinnehmen sollen, werden Leistungen zur Grundsicherung vom SGB II-Träger während der Rehabilitation weitergezahlt, so dass eine unmittelbare Auszahlung von Übergangsgeld an den Versicherten durch den Rentenversicherungsträger entfällt.

Bei einer prognostizierten Gesamtdauer einer stationären Rehabilitation von mehr als 6 Monaten wird die Zahlung von ALG II jedoch eingestellt; die Berechnung und Zahlung von Übergangsgeld erfolgt in diesen Fällen dann doch durch die Deutsche Rentenversicherung, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit dem Anspruch auf Übergangsgeld entfällt in der Regel auch die Verpflichtung zur Zuzahlung; in Zweifelsfällen der Zuzahlung sollte der zuständige Rentenversicherungsträger kontaktiert werden.

3 Antworten

Useram 29.06.2010 | 12:34
Bei Bezug von AlgII zahlt die DRV kein ÜG an die Versicherten aus. Die ARGE zahlt das AlgII weiter und die DRV verrechnet dieses dann mit der ARGE. Ihre Freundin bekommt also weiterhin gewohnt AlgII. Sie muss dann auch keine 10 Euro Zuzahlung zahlen.
Skatrentneram 29.06.2010 | 19:57
Das mit der Miete ist ihr wichtig, denn sonst möchte sie die Reha nicht antreten !! Was will ihr Freundin denn ? Gesund werden oder weiterhin der Sucht fröhnen und noch weiter abstürzen ?? Das ist doch auch keine Lösung, ggf. sollte sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, wird sie aber wohl nicht müssen. Denn wie User bereits geschrieben hat, bekommt sie ja ihr Alg. II weiter und somit auch die Mietkosten. Aber ihre Aussage sollten sie wirklich noch einmal überdenken, denn die ist nicht gerade positiv zwecks Heilung. Ich wünsche ihrer Freundin alles Gute und hoffe dass sie es in der Reha schafft.
Ludwigam 17.08.2010 | 11:36
Ich habe so einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis. Der Bekannte bekommt auch ALG2. Vor kurzem ist er dann in eine kleine [url=http://www.immobilienscout24.de/immobiliensuche/nordrhein-westfa… nach Bonn[/url] gezogen die ihm vom Amt auch bewilligt worden ist. Er muss aber in den kommenden Wochen auch einen 6 monatigen Reha Aufenthalt antreten und nach seinen Informationen zufolge wird die Wohnung in der zwischenzeit auch weiter gezahlt. Ich hoffe es hat sich bei deiner Freundin auch alles geklärt und sie konnte die Reha antreten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026