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Experten-Antwort

Alg

von Conny01.04.2011 | 19:40
1618 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin jetzt durch Krankheit arbeitslos geworden. Ledig,30 J. alt. Muß mich mehrere Wochen in Klinik behandeln lassen. Danach wieder in Job kommen. Bekomme zur Zeit ALG 1, zusätzlich noch ALG 2, da 1 sehr wenig ist. Bekomme ca. 300 Euro Steuer-Erstattung von 2010. Bekomme ich dieses Geld vom Amt genommen? sollten meine Kontoauszüge angefordert werden ? Dieses Geld habe ich ja 2010 verdient. Danke für Antwort, im falschen Forum.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2011 | 15:37

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die das Steuerrecht oder die Arbeitsverwaltung bzw. das Jobcenter betreffen nicht positionieren kann. Allerdings können Sie den Beiträgen von „Opa Jo“ und „chris“ sicherlich einige nützliche Hinweise entnehmen.

3 Antworten

Sozialröchler?am 01.04.2011 | 19:44
Wir haben es gemerkt! Es sollte ein Aprilscherz sein.
Opa Joam 01.04.2011 | 19:55
Sreuererstatungen zählen bei Alg II als Einkommen und werden angerechnet. Bundessozialgericht - B 14 AS 64/08 R - Urteil vom 28.10.2009
chrisam 01.04.2011 | 23:57
Es zählt beim Zuflussprinzip im im SGB II immer der Monat des Zuflusses, nicht das Datum des Erwerbs. Somit wird Ihnen die Steuerrückerstattung in dem Zugangsmonat genauso angerechnet als wenn sie Erwerbseinkommen hätten (einen geringen Freibetrag gibt es). Wenn sie den Geldeingang durch die Steuerrückerstattung nicht von sich aus melden, kann Ihnen das als Leistungsbetrug ausgelegt werden und man wird Ihnen nicht lediglich diese Summe anrechnen, sondern zusätzlich Ihre Leistungen kürzen. Übrigens: Wenn Ihnen zum Beispiel Ihr Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung erstatten würde, wäre das ebenso Zufluss und würde vom Regelsatz abgezogen werden. Das Gleiche gilt für geldwerte Geschenke, die Sie eventuell erhalten sollten. Nach der Gesetzesänderung gilt nun alles im Wert oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von zehn Euro im Monat als Einkommen und wird beim Alg II angerechnet. Das Jobcenter wird wahrscheinlich Ihre Kontoauszüge sehen wollen, um den Geldeingang zu überprüfen. Übrigens wäre es eigentlich ein datenrechtlicher Verstoß, wenn dort Kopien Ihrer Kontoauszüge gemacht werden sollten.
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