Die Antwort von "unbekannt" wird wahrscheinlich nicht sehr viel weitergeholfen haben.
Lesen Sie zuerst einmal diesen Beitrag
http://www.sovd.de/1161.0.html
Sollten Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis selbst lösen, stehen Sie in Sachen Arbeitslosengeld vor 2 Problemen
1. Die Arbeitsagentur würde mit großer Wahrscheinlichkeit eine freundliche Sperrfrist verhängen, es sei denn, Sie können einen "wichtigen Grund" für Ihren Schritt geltend machen. Nun ist der "wichtige Grund" leider ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Arbeitsagentur wird diesen Begriff daher vermutlich erheblich anders - und zwar zu Ihrem Nachteil - auslegen, als Sie selnst es tun. Auf die Ausführungen in untenstehenden link wird insoweit hingewiesen.
2. Ferner werden Sie der Arbeitsagentur nachweisen müssen, dass Sie bei einem Ehemann, dem die Pflegestufe III zuerkannt worden ist, dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Das wird nicht so ganz einfach sein.
http://www.123recht.net/article.asp?a=16185
Letztendlich werden Sie VOR einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses die Arbeitsagentur um Rat fragen müssen. Für Sie positive Zusagen lassen Sie sich aber lieber schriftlich geben!
Was haben Sie sonst noch für Möglichkeiten?
Das hängt ein wenig von den finanziellen Verhältnissen ab, in denen Sie und Ihr Ehemann leben.
Rentenbeiträge für Ihre Pflegtätigkeit sollte die Pflegekasse Ihres Ehemannes für Sie einzahlen. Läuft das auch ordnungsgemäß?
Selbst wenn Sie "Erfolg" mit der Durchsetzung Ihres Arbeitslosengeldanspruchs haben sollten. Bedenken Sie, 12-18 Monate Arbeitslosengeldanspruch - abzüglich einer ggf. zu verhängenden Sperrfrist- sind schnell um.
Sie sollten daher einen möglichen Wohngeldanspruch/ Lastenzuschussanspruch von Ihrer Wohngeldstelle prüfen lassen.
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-…
http://www.beamte4u.de/sozialamt.html
Ferner sollten Sie mittels eines guten Ratgebers prüfen, ob aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ggf. die Gewährung von Arbeitslosengeld II Anspruch haben. Einen Ratgeber finden Sie unter
www.tacheles-sozialhilfe.de
Sollte es Ihr Hobby sein, Widersprüche gegen unliebsame Verwaltungsentscheidungen einzulegen und ggf. Klagen vor dem Sozialgericht durchzuboxen, werden Sie - wenn Sie einfach kündigen ohne vorher fachkundigen Rat eingeholt haben - voll auf Ihre Kosten kommen.
Ist das weniger Ihr Gebiet, sollten Sie unbedingt Mitglied in einem Sozialverband werden, der Sie auch rechtlich vertreten kann.
www.vdk.de
http://www.sovd.de/sozialverband_deutschland.0.html
http://www.volkssolidaritaet.de/cms/Themen+und+Menschen-p-1425.h…
Auf all Ihren Wegen wünsche ich Ihnen alles Gute
Ihr
Amadé