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Experten-Antwort

ALG I anspruch nach voller EM-rente?

von felicitas04.06.2014 | 08:03
925 Ansichten
3 Antworten

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hallo, wenn der antrag auf weitergewährung der em-rente abgelehnt wird und man aufgrunddessen ein widerspruchsverfahren einleiten muss, muss man ja ALG I beantragen und ggf. ergänzend ALG II zur überbrückung. meine frage: ist mein ALG I anspruch, den ich aufgrund von arbeitsunfähigkeit und dann wechsel in die volle EM-rente nie genutzt habe, verfallen? habe ich während des EM-rentenbezugs neuen arbeitslosengeldanspruch erwirkt? wie verhält es sich da? danke.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Angelikaam 04.06.2014 | 09:41
Vielleicht hilft das ein wenig: § 125 SGB III - Bei Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeit
EM-Rentneram 04.06.2014 | 12:12
In SGB III §26 Abs.2 steht folgendes : "Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren ... (oder ) eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben." Sie müssen also schauen, ob Sie unmittelbar vor Beginn Ihrer vollen EM-Rente entweder ALG I bezogen haben oder versicherungspflichtig im Sinne des SGB III waren. Dann können Sie die Rahmenfristen des SGB III erfüllen, d.h. es zählt dann auch, wie lange Sie Ihre volle EM-Rente bezogen haben. 24 Monate ununterbrochene volle EM-Rente bringen dann 12 Monate Anspruch auf ALG I. Der Begriff "versicherungspflichtig" ist in den §24 bis §28 des SGB III geregtelt, dies sind z.Bsp. gegen Entgelt regulär Beschäftigte, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, müssen Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit wenden. Die können Sie natürlich nach den obigen Paragraphen fragen.
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