Da Sie eine volle EM-RT erhalten, stehen Sie ab dem Leistungsfall dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit hat zu Recht ab Kenntnis (RT-Bescheid) die Leistung (AloGeld 1) eingestellt. Danach haben Sie Anspruch auf AloGeld 2, bis zum Rentenbeginn..