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Experten-Antwort

ALG I oder EM-Rentenantrag ?

von Dorothea04.03.2021 | 17:05
105 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Krankengeldanspruch läuft spätestens im Juni 2021 aus, und ich überlege, wie es jetzt weitergehen kann. Eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber kann ich mir nicht vorstellen, da ich dort zuletzt gemobbt wurde und mir schon mehrfach ein Aufhebungsvertrag aufgenötigt werden sollte. Bisher habe ich das abgelehnt, aber jetzt wäre mir eine Abfindung willkommen. Noch bin ich aber ungekündigt. Von meinen bisher 34 Jahren mit Pflichtbeiträgen habe ich überwiegend Vollzeit gearbeitet, seit mehreren Jahren aus gesundheitlichen Gründen aber nur noch 6 Stunden täglich, also 30 Wochenstunden. Nach eigener Einschätzung könnte ich jetzt vielleicht noch 4 Stunden täglich arbeiten und denke deshalb an eine Erwerbsminderungsrente. Ob ich mit bald 55 Jahren nochmal eine andere Stelle finde, und dann auch nur in Teilzeit, ist natürlich schwierig. Zudem gefällt mir mein Beruf schon seit Jahren nicht mehr, aber für eine Umschulung bin ich wohl auch zu alt und zu leistungseingeschränkt. Nach Aufhebung des alten Arbeitsvertrags müsste ich wohl Anspruch auf ALG I für 18 Monate haben (abzüglich 3 Monaten Sperre). Mir liegt eine aktuelle Rentenauskunft vor. Ist bei der ausgewiesenen Rente wegen voller Erwerbsminderung (nach Auskunft fiktiv berechnet für den 1.9.2021, also weit vor dem Rentenalter) der Abzug von 10,8% bereits berücksichtigt oder muss ich diesen noch vornehmen? Gibt es einen Onlinerechner, der mir korrekt die voraussichtlichen Abzüge von KV und PV sowie Steuern für eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente berechnet? Gibt es die Möglichkeit, eine weitere Berechnungs-Anlage zu erhalten mit den pro Jahr erzielten individuellen Entgeltpunkten? Das fehlt mir nämlich in der Rentenauskunft, da steht zwar der Versicherungsverlauf, aber nur die Gesamtsumme der Entgeltpunkte. Wann könnte / sollte ich eine EM-Rente beantragen? Ist es besser, zunächst das Auslaufen des Krankengelds abzuwarten? Wird eine EM-Rente ggf. rückwirkend bewilligt? Zählt dann das Eintreten des Krankheitsfalls als Beginn der Rente, oder wonach richtet sich das? Kann ich gezwungen werden, eine Reha anzutreten? Ich möchte das aktuell wegen der Corona-Situation und aus anderen privaten Gründen nicht. Ist es besser, zunächst ALG I zu beantragen und ggf. nach einer Umschulung zu fragen und erst später die EM-Rente zu beantragen? Sollte ich mich jetzt schon arbeitssuchend melden trotz weiterbestehender Krankschreibung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.03.2021 | 09:42

Hallo Dorothea,

auch ich empfehle Ihnen ein persönliches (zur Zeit telefonisches) Beratungsgespräch, hier können die Kollegen mit Ihnen einige Varianten durchgehen. Der User Siehe hier hat Ihnen bereits hilfreiche Orientierungen gegeben.

6 Antworten

Schadeam 04.03.2021 | 18:16
Viele Fragen, deren Beantwortung wohl auch zu Rückfragen führt was eine Beantwortung in einem Forum relativ kompliziert macht. Daher empfehle ich eine persönliche Beratung in der Form dass Sie mit der nächsten DRV Beratungsstelle einem Termin zur Telefonberatung machen. Dort haben die Kollegen dann Zugriff auf Ihre Daten und können Fragen beantworten. Es wird aber keiner sagen können ob Sie eine Rente tatsächlich bekommen werden......aber in der normal veranschlagten Zeit von 30 Minuten lässt sich einiges Besprechen.
Siehe hieram 04.03.2021 | 18:40
Auf das von @Schade richtigerweise empfohlene Beratungsgespräch können Sie sich vorbereiten, wenn Sie diese Informationen vorab lesen, insbesondere die am Ende der Seite herunterzuladende Broschüre 'Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle' https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
Siehe hieram 04.03.2021 | 20:35
Bezüglich der Möglichkeiten eine Abfindung sollten Sie sich arbeitsrechtlich (Fachanwalt) beraten lassen. Die Länge des Anspruchs auf ALG I erfahren Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Hier können Sie sich auch informieren, unter welchen Umständen Sie selbst (krankheitsbedingt) kündigen können, ohne eine 'Sperre' zu riskieren. Dies weiß aber auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Abzug in Höhe von 10,8 % ist bei dem Betrag in der Rentenauskunft bereits enthalten. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, können Sie mit ca. 11% Abzügen für KV/PV rechnen. Einen Verweis auf einen Brutto-Netto Rechner finden Sie hier direkt rechts auf der Seite. Steuerliche Fragen beantwortet Ihnen ansonsten ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Die Berechnungsunterlagen können Sie sich anfordern. Dies können Sie aber auch noch später tun, denn im Moment sollten Sie sich darum kümmern, wie es nach Aussteuerung der Krankenkasse weitergeht. Wenn Sie nicht bereits von der KK eine Mitteilung erhalten haben, dass Ihr KG zum xxxx ausläuft können Sie dies Schreiben noch abwarten, müssen Sie aber nicht. Sie sollten sich möglichst spätestens drei Monate vor Ablauf des KG bei der Agentur für Arbeit melden. Auch wenn Sie noch eine Beschäftigung haben, haben Sie im Rahmen der 'Nahtlosigkeit' dennoch einen Anspruch dort. Mehr steht in der Broschüre, auf die ich bereits verwies. Spätestens dann aber wird die Agentur für Arbeit Sie auffordern, einen Reha-/bzw. Rentenantrag zu stellen. Und zuvor durch den eigenen medizinischen Dienst diverse Fragen stellen und Befunde anfordern. Der Beginn einer EM-Rente kann auch rückwirkend bewilligt werden. Auch hierzu mehr in der Broschüre. Grundsätzlich gilt 'Reha vor Rente'. Wenn Sie dann eine Reha erst machen sollen, müssen Sie ausführlich begründen (mit ärztlicher Unterstützung), weshalb Sie diese ablehnen. Das Recht dazu haben Sie aber. siehe in den vorherigen Absätzen. Bezüglich einer Umschulung wäre die DRV zuständig, wenn sich dadurch die gefährdete Erwerbsminderung verhindern oder vermindern lässt. Dies kann/wird aber auch im Rahmen eines EM-Rentenantrages geklärt werden. Wenn tatsächlich Ihnen eine EM-Rente (auch rückwirkend) bewilligt wird, haben die Krankenkasse und auch die Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche, wenn es eine 'volle' EM-Rente ist. Insofern müssen/sollten Sie nicht bis zum letzten Drücker warten, bis Sie einen Antrag stellen, sondern können das auch jetzt schon tun, ohne dass Sie (bis zu einer Entscheidung) die zuvor erwähnten Ansprüche (KG/ALGI) verlieren. Viel Erfolg und alles Gute!
Dorotheaam 05.03.2021 | 13:44
Besten Dank für die Hinweise. Ich habe die empfohlenen Broschüren bestellt, und einen telefonischen Beratungstermin habe ich auch vereinbart.
Dorotheaam 05.03.2021 | 13:44
Besten Dank für die Hinweise. Ich habe die empfohlenen Broschüren bestellt, und einen telefonischen Beratungstermin habe ich auch vereinbart.
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