Die Bundesanstalt für Arbeit hat vom 01.01.1983 bis 31.12.1991 für Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Beiträge für Ausfallzeiten (jetzt: Anrechnungszeiten) gezahlt. Damit werden diese Zeiten nicht als Beitragszeiten, sondern nur als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Die Beitragshöhen bzw. Tatsache des Leistungsbezugs werden im Versicherungsverlauf nicht dargestellt.