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Experten-Antwort

ALG I und LTA von DRV

von Harald Schmidt27.09.2012 | 16:58
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte Anfang des Jahres eine med Reha die im März endete. Bereitts in der Reha wurde ein Antrag auf LTA bei der DRV gestellt. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Mittlerweile bin ich ALG 1 und habe seitens der AA eine Weiterbildungsmaßnahme besucht die jetzt abgeschlossen wird. Nunmehr wurde meinem Widerspruch seitens der DRV im vollen Umfang entsprochen. Das AA hatte seinerseits die Weiterbildung nur genehmigt da die DRV ja ursprünglich den Antrag auf LTA abegelehnt hatte. Meine Fragen:! 1. Entstehen mir jetzt Nachteile seitens der AA 2. Wie ist jetzt die weitere Verfahrensweise 3. Von wem erhalte ich Übergangsgeld bzw sonst Lohnersatzleistunmgen während der LTA ab wann und wie lange Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald Schmidt,

infolge der nachträglichen Feststellung eines Rehabedarfes im Rahmen des Widerspruchsverfahrens musste Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob die durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme zu einer leidensgerechten Eingliederung ins Erwerbsleben führen kann. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach den §§ 33 und 34 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erbracht. Die erforderliche Leistung ist nach Eignung, Neigung und der bisherigen Tätigkeit des Rehabilitanden sowie unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auszuwählen. Zu beachten bleibt dabei das Ziel, Sie möglichst auf Dauer leidensgerecht in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Über die nun erforderlichen konkreten Leistungen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Teilhabeverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen. Nachteile seitens der Agentur für Arbeit dürften Ihnen hieraus nicht erwachsen. Im ersten Schritt sollte eine entsprechende umfassende Beratung durch einen Rehafachberater Ihres Rentenversicherungsträgers erfolgen, wo auch die weitere (individuell-)konkrete Verfahrensweise und die hierbei zum Tragen kommenden Lohnersatzleistungen besprochen werden.

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