Für die Regelung der 45 Jahre ist es erforderlich, daß Sie bis 2 Jahre vor Ihrem Rentenbeginn die 45 Jahre erfüllen, da Zeiten der Arbeitslosigkeit wie in Ihrem Fall nicht bis zum Rentenanspruch 63 LJ und 6 Mon. gerechnet werden. Eine eventuelle Sperrzeit prüft die Arbeitsagentur.
Eine Beratung können Sie sicherlich in Anspruch nehmen.