Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lsch,
Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II wirken sich vielfältig aus. Unter anderem zählen diese Monate für die Wartezeit von 35 Jahren mit und verlängern den 5-Jahres-Zeitraum vor Eintritt einer Erwerbsminderung.
Auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet. Die Anrechnungszeit wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II zählt somit nicht mit.
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