Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ALG II und Teilrente

von Lissi7419.03.2007 | 20:58
2766 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geerhtes Expertenteam, ich erhalte seit dem 01.07.2005 ALG II. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich nun die Teilrente beantragt. Wenn ich diese genehmigt bekomme, erhalte ich rd. 250 EURO mtl. Nun sagt der eine, daß dies als Einkommen gilt und ich 100 EURO + 20% vom Rest behalten darf. Einer sagt, ich bekomme die 250 EURO komplett abgezogen. Der Sachbearbeiter der Leistungsabteilung verweist auf § 3 SGB (welches von den 12 weiß ich nicht) und sagt, daß ich 30 EURO behalten darf. Was stimmt nun. Ich freue mich über jede Info. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Lissi74

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.03.2007 | 08:18

Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige zahlende Stelle des AloG 2.

11 Antworten

Antoniusam 19.03.2007 | 21:06
Ihre Rente würde vollständig angerechnet. Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, wie z.B. die Kfz - Haftpflicht, werden in voller Höhe übernommen. Und für alle anderen Versicherungen gibt es einen Pauschalbetrag von 30 € monatlich. Der von Ihnen erwähnte Freibetrag von 100 € zzgl. 20 % gilt nur für Erwerbseinkommen aber nicht für Renten.
Antoniusam 19.03.2007 | 21:32
Alles Gute für Sie !
Lissi74am 19.03.2007 | 21:24
Hallo Antonius, ich dummerchen. Ich habe das mit den 30 Euro nun verstanden, nachdem ich mir Ihren Beitrag noch mal durchgelesen habe. Eine Antwort ist also nicht mehr erforderlich. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß Lissi74
Antoniusam 19.03.2007 | 21:22
Ja, wenn Sie Rente beziehen, wird die Kfz - Haftpflichtversicherung und alle anderen GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Versicherungen von Ihrer ALG_II - Zahlstelle voll übernommen. Für alle anderen Versicherungen gibt es die bereits erwähnte Pauschale von 30 € monatlich. Ihr GdB ist dabei völlig bedeutungslos.
Lissi74am 19.03.2007 | 21:18
Hallo Antonius, danke für die Informationen. Dann hat mein Sachbearbeiter mich ja nicht beschummelt. Dennoch verstehe ich nicht ganz, wie daß mit der Übernahme von Versicherungen ist. Heißt das, daß die KFZ-Haftpflich vom Arbeitsamt bezahlt wird. Ich habe bisher einen Behinderungsgrad von 30 % ohne Buchstabenkennung. Gruß Lissi 74
Amadéam 19.03.2007 | 22:10
Sehr hilfreich ist immer ein Blick in das Gesetz. Für die von Ihnen angerissene Problematik ist der § 11 SGB II heranzuziehen. Hier der Wortlaut: http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201100 Danach sind Renten in voller Höhe auf das ALG II anzurechnen. Das Versicherungen in voller Höhe “übernommen” werden, kann dem Gesetzestext nicht entnommen werden. Wohl aber, das vom (VORHANDENEN) Einkommen abzusetzen sind… Das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied! Ist kein Einkommen vorhanden, kann nämlich auch nichts abgesetzt werden. Lesen Sie bitte auch hier nach: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_einkommen… Letztendlich darf Ihnen rechtsverbindliche Auskunft nur die ALG II-zahlende Stelle und nicht Amadé oder Antonius erteilen.
Antoniusam 20.03.2007 | 01:00
Und, ändert das irgendetwas am Sachverhalt ? In diesem Fall ist Einkommen vorhanden. Die Fragestellerin kann serwohl davon ausgehen, dass Ihre Rente, abzüglich der tatsächlichen Kosten einer eventuell vorhandenen Kfz - Haftpflichtversicherung sowie einer Pauschale in Höhe von 30 € für sonstige Versicherungen, auf ihren ALG_II - Anspruch angerechnet wird. (Bei mir war es nicht anders !) Dazu braucht man nicht erst einen Blick ins Gesetz zu werfen oder Ihren umständlichen Links zu folgen. Ein Blick ins Antragsformular reicht bereits völlig aus. Aber Hauptsache, Sie haben sich mal wieder zu Wort gemeldet und für völlig unnötige Verwirrung gesorgt ! Oder glauben Sie allen Ernstes, dass die Fragestellerin durch Ihren Beitrag schlauer geworden ist ?
?-?am 20.03.2007 | 07:34
nein, eher durch ihre Falschinformationen
Lissi74am 20.03.2007 | 08:20
Sehr geehrter Experte, die mündliche Aussage hatte ich bereits vom Sachbearbeiter Leistung, daß ich 30 EURO behalten darf. Die ARGE teilte mir allerdings mit, daß ich 100 EURO + 20 Prozent behalten darf. Die BfA meinte, daß ich alles komplett abgezogen bekomme. Da ich drei verschiedene Aussagen erhalten hatte, hatte ich mich an "ihre-vorsorge.de" gerichtet. Meine Antwort habe ich nun erhalten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Lissi74
Antoniusam 20.03.2007 | 09:28
Welche "Falschaussagen" meinen Sie, bitteschön ?Trotz meines kleinen Formulierungsfehlers hat "Lissi74" eine zutreffende Antwort erhalten. (Nachzulesen auf dem Zusatzblatt 2.1, Nr. 3 des ALG_II - Antrages). Haben Sie eigentlich keine eigenen Meinungen, dass Sie anderen Forumsteilnehmern immer nach dem Mund reden müssen ? Einfach nur erbärmlich !
Amadéam 20.03.2007 | 21:52
Entschuldigen Sie bitte, lieber Antonius, ich konnte nicht ahnen, dass Sie das Exklusivrecht auf Beantwortung von Fragen in diesem Forum gepachtet haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Amadé
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026