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ALG nach Pflege

von sunny26.09.2009 | 17:46
977 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin 54 und habe vor 6 Jahren meinen vater angefangen zu Pflegen zu Hause,Pflegestufe 3,dafür habe ich meine damalige Arbeit gekündigt und mich beim Arbeitsamt abgemeldet und meine Rentenbeiträge selber bezahlt nun ist mein Vater leider verstorben und nun bekomme ich kein Geld,ich habe mein Vater gepflegt so wie der Staat es will,nun läßt er mich hängen oder werde ich nur falsch beraten? Meine Frau hat nur ca 900 Euro im Monat.Müsste ich nich ALG bekommen.Was ist das bloß für eine Reglung,mann spart dem Staat etliche 100000 tausende euro,das Pflegeheim wäre deutlich teurer gekommen,ich bekomme nicht mal Geld um mich über Wasser zuhalten.Ich bin ja dazu noch schwerbeschädigt. Es ist alles zu aussichtslos,wer kann helfen.

3 Antworten

Skatrentneram 26.09.2009 | 18:10
Warum haben Sie denn Rentenbeiträge selbst gezahlt ? Bei Pflegestufe 3 gehe ich davon aus, dass die wöchentl. Pflege mehr als 14 Stunden betragen hat und dann ist doch die Pflegekasse verpflichtet für Sie Beiträge zur RV zu entrichten. Erkundigen Sie sich deswegen noch einmal bei der zuständigen Pflegekasse. Ob Ihnen Alg. zusteht kann ich nicht beurteilen, da sollten Sie sich einmal bei der Arbeitsagentur erkundigen, aber ansonsten hätten Sie doch wohl evtl. Anspruch auf Alg. II
Auskenneram 26.09.2009 | 20:29
Grundsätzlich ist es sicher löblich, das Sie ihren Vater solange gepflegt haben. Aber man sollte sich eben auch VORHER über alle damit verbundenen Konsequenzen informieren. Das irgendwann mal die Pflege endet und Sie dann noch nicht berentet sind und einige Jahre noch zu überbrücken haben bis zur ihrer Altersrente, dürfte ja eigentlich vor 6 Jahren schon klar gewesen sein.... Ihr vor der Pflege entstandener ALG I Anspruch ist defintiv verfallen : § 147 Abs. 2 SGB III: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier (4) Jahre verstrichen sind. Im Prinzip bleibt ihnen also nur jetzt schnellstens einen neuen Job zu suchen oder ALG II zu beantragen. Ob Sie dies allerdings bekommen kann niemand sagen, da ja auch das Einkommen ihrer Frau in dem Zusammenhang mit berücksichtigt wird sowie ihr gesamten Vermögen etc. pp. Aber einen entsprechenden Antrag sollten Sie durchaus stellen. Alles Gute und viel Erfolg.
Manuelaam 28.09.2009 | 11:35
Hallo, soweit ich weiß, kann man sich als Pflegeperson freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Auskünfte erteilt die ARGE. Die Beiträge für die Renten- und Pflegeversicherung werden auf Antrag von der Pflegekasse, je nach Pflegestufe, übernommen. Auf diese Möglichkeit wird bei Beginn der Pflegegeldzahlung schriftlich von der Pflegekasse hingewiesen. Rückwirkend ist da wohl kaum was zu machen. Fragen sie aber mal bei der Pflegekasse nach. Für den Bezug von ALG ist es wohl zu spät.
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