Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

alg nicht ausgeschöpft

von tim31.05.2007 | 22:37
1935 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
jetzt müßte ich auch mal was wissen: ich habe EU-Rente beantragt, obwohl ich noch ca. 5 Monate ALG I beziehen würde. Bin momental krankgeschrieben, was auch noch einige Zeit so bleiben wird. Frage: Sollte in den nächsten 78 Wochen Krankschreibung kein Bescheid über Eu-Rente (volle) eingehen, stehen mir doch die rest. 5 Monage ALG noch zu, oder? Auch wenn ich eigentlich nicht vermittelbar bin, da zu krank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dies ist richtig. Sollten Sie ausgesteuert sein, so hat die BA bis zur Klärung, ob bei Ihnen volle Erwerbsminderung vorliegt, im Rahmen der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung“ das Arbeitslosengeld weiterzuzahlen.

9 Antworten

Nixam 01.06.2007 | 14:28
Ich bin überzeugt, dass der RV-Träger es schaffen wird, Ihnen innerhalb der nächsten 1,5 Jahre einen Rentenbescheid zu übersenden und Ihnen damit eine Rente zu bewilligen. Sollten Sie wider Erwarten keine Rentenbewilligung erhalten innerhalb dieser Zeit, so müssen Sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das Problem ist, dass Sie dann aber arbeitsFÄHIG sein müssen. Leider haben Sie uns nicht verraten, wie alt Sie sind. Vielleicht besteht, die Möglichkeit, beim Arbeitsamt eine Erklärung zu unterschreiben, dass Sie bis zum 60. Lebensjahr keine Arbeit annehmen wollen, wenn Sie sich schon in der Nähe dieses Alters befinden. Dann zahlt Ihnen das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld auch ohne "Gesundheitsprüfung"/Vermittlung weiter. Sonst müssen Sie zur finanziellen Sicherstellung zum Sozialamt. Warten Sie einfach mal ab. Alles wird gut.
timam 01.06.2007 | 17:07
ich bin fast 55 und habe 100% GdB auf Dauer. Aber mir stehen doch nur noch 5 Monate m.ALG zu.
lotscheram 03.06.2007 | 12:35
Hallo tim, Gehe von der Annahme aus, Sie waren vor der jetzigen Erkrankung bereits arbeitslos. Ihre Überlegungen machen nur Sinn, wenn Sie wissen, dass die volle Erwerbsminderungsrente geringer ist als das gezahlte Arbeitslosengeld oder Krankengeld. So lange die KK nicht dazu auffordert, einen Rentenantrag zu stellen. weil gegebenenfalls die Krankengeldzahlung ausläuft, hätte ein Antrag auf Erwerbsmindrungsrente eigentlich auch nicht gestellt werden müssen. Anspruch auf noch nicht ausgeschöpfte Zeiten ALG siehe den folgenden Auszug: SGB III § 127 Grundsatz (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer. Mit nur noch verbliebenen 5 Monaten Anspruch ALG sind sie aber nicht in der Lage die Zeit bis zu einer für Sie zutreffenden Altersrente zu überbrücken, da sehe ich nach Ablauf Krankengeld nur die Lösung in der "vollen Erwerbsminderungsrente" die eine Versicherungszeit bis zum 60 Lbj. mit einschließt aber auch 10,8% Rentenmindrrung zur Folge hätte.
timam 03.06.2007 | 19:00
die volle EU-Rente wäre höher als ALG+K-Geld. die halbe aber nicht. Aber das weiss man ja vorher nicht.
lotscheram 03.06.2007 | 19:31
wenn sie aussagen wollten, dass Sie nicht wissen ob sie evtl. nur die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen ist meine Antwort: stimmt, kann man nicht wissen. Sie schrieben aber, dass bei Ihnen GdB von 100% vorliegt, da ist es ehr wahrscheinlich die volle zu bekommen, muss aber nicht so sein. Mein Hinweis: In jedem Fall nur die volle beantragen. Wird es wider Erwarten nur eine teilweise, können Sie sie ablehnen, kann aber Folgeerscheinungen herbeiführen, hinsichtlich Krankenversicherung etc. Auch die teilweise annehmen sichert zunächst laufende Einnahmen, Sie können sich dann auch offiziell bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und bekämen da schon mal die 5 Monate noch angerechnet, außerdem kann sich daraus ableiten, wegen verschlossenem Arbeitsmarkt, die volle Erwerbsminderungsrente später noch zu bekommen. Wenn Sie meinten nicht zu wissen, ob die teilweise Erwerbsminderungsrente auch höher als K-Geld oder Alg, da meine ich, dass das in keinem Fall so sein wird, sprich, ALG oder K-Geld wird höher sein. Verfahrensweise dann wie schon dargelegt. Wird die volle Erw.Re gleich bewilligt ist ja alles in Butter.
Schadeam 04.06.2007 | 11:43
in Ihrer Situation wäre es wohl sinnvoll den Ausgang des Rentenverfahrens "einfach" abzuwarten. Je nach Ausgang des Verfahrens gibt es natürlich verschiedene Wege. Diese heute theoretisch auszuloten macht m.E. aber wenig Sinn. Wenn Sie den Rentenbescheid in Händen haben, rate ich Ihnen den Besuch einer Beratungsstelle der RV: dort kann man Ihnen dann sagen, welche Möglichkeiten Sie haben.
timam 04.06.2007 | 17:31
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Wie lange müßte die KK zahlen, wenn ausgesteuert und nur Anspruch auf 5 Monate ALG I? Länger?
timam 04.06.2007 | 17:43
hab mich vertan, Frage:Wie lange müßte AA zahlen, wenn ausgesteuert, sorry.
Schadeam 05.06.2007 | 07:15
diese Frage stellen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit! Das ist deren Rechtsgebiet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026