Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG und Berufsunfähigkeitsrente

von Pit21.08.2020 | 05:59
153 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mir wurde bei Bezug von Arbeitslosengeld rückwirkend eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Hat das Arbeitsamt Anspruch auf die Nachzahlung und in welcher Höhe? Bekomme ich jetzt auch nur noch die Hälfte meines ALG, weil ich ja eine halbe Rente bekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

sofern Sie Anspruch auf eine rückwirkende Rentenzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung haben, wurde bei laufendem Arbeitslosengeldbezug die Agentur für Arbeit informiert und in der Regel wird diese einen Erstattungsanspruch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geltend machen.

Der Teil welcher der Agentur für Arbeit zusteht, wird dann an der Rentennachzahlung einbehalten und direkt an die Agentur für Arbeit erstattet. Sofern, je nach Rentenhöhe, für Sie ein Restbetrag verbleibt, wird Ihnen dieser nach Abrechnung des Erstattungsanspruches überwiesen. Normalerweise sollten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten.

Bei Fragen zu Ihrem Sachverhalt wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeitung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

AfAam 21.08.2020 | 08:30
Ja, und alles weitere dazu wird Ihnen ihre zuständige AfA gerne erläutern.
Mondkindam 21.08.2020 | 09:26
Hallo Pit, die Experten habe wohl überlesen, dass Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Bei einer teilweisen EM-Rente hat das Arbeitsamt keinen Erstattungsanspruch sondern das Arbeitslosengeld wird nach § 96a SGB VI auf die Rente angerechnet. Schauen Sie mal in den Anlagen Ihres Bescheides nach.
-am 21.08.2020 | 10:07
Zitat von Mondkind anzeigenausblenden
Hallo Mondkind, Sie haben natürlich recht. Vielen Dank für den Hinweis. Die Erläuterungen haben sich tatsächlich auf den Anspruch einer vollen Erwerbsminderungsrente bezogen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird gem. §96 a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB VI das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Maßgebend hierbei ist das Bemessungsentgelt welches der Arbeitslosengeldberechnung zugrunde liegt. Auskünfte zu Ihrer persönlichen Hinzuverdienstgrenze neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente gibt Ihnen Ihr Rentenbescheid oder Sie wenden sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026