Hallo Pit,
sofern Sie Anspruch auf eine rückwirkende Rentenzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung haben, wurde bei laufendem Arbeitslosengeldbezug die Agentur für Arbeit informiert und in der Regel wird diese einen Erstattungsanspruch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geltend machen.
Der Teil welcher der Agentur für Arbeit zusteht, wird dann an der Rentennachzahlung einbehalten und direkt an die Agentur für Arbeit erstattet. Sofern, je nach Rentenhöhe, für Sie ein Restbetrag verbleibt, wird Ihnen dieser nach Abrechnung des Erstattungsanspruches überwiesen. Normalerweise sollten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten.
Bei Fragen zu Ihrem Sachverhalt wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeitung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung