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Experten-Antwort

ALG1+165 Job Anrechnung für Rente m.63 m. Abzug ?

von Ruhelose19.11.2020 | 23:14
216 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich beziehe ALG1 und habe Minijob 165,--€ ab 1.12.20 und überlege mit 63 am 1.1.2023 nach 35 Jahren in Rente mit Abzug zu gehen. Für die jetzt 24 Monate mögliche ALG1 Bezug werden 80% für Rente angerechnet, wie verhält es sich mit dem Nebenjob, muss/sollte dieser als Minijob angemeldet werden bzw. bringt das überhaupt etwas ? (Bei der Agentur f. Arbeit habe ich es angemeldet) Bei mir hängen dann nach ALG 1 Bezug noch knapp 6 Monate bis zum Erreichen der 35 Jahre in der Luft, dafür müsste man dann auf alle Fälle Anmeldung als Minijob vornehmen, wenn ich diesen auf 450€ erhöht bekäme ? Wie kann ich die fehlenden Monate ausgleichen als Anwartschaftszeit für die Rente nach 35 Jahren f. langjährig Versicherte? Wenn man seine Arbeitswilligkeit aufrecht erhält, wie ist das dann mit der Anrechnung dieser fehlenden Zeit bis 63? Hoffentlich kann mir jemand Rat geben ... VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruhelose,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine Bratungsstelle oder das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung, um eine individuelle zutreffende Beratung zu erhalten. Bei der jeweiligen Beratung können dann auch Ihre genauen Versicherungszeiten und die daraus resultierenden Rentenansprüche beurteilt werden. Die Telefonnummer lautet 0800 1000 48 00.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 19.11.2020 | 23:38
Nachgefragt: Was meinen Sie mit 'muss/sollte dieser als Minijob angemeldet werden...' Auch die 165,00 EUR sind ja schon ein Anmeldepflichtiger Minijob. Ihr Arbeitgeber zahlt allerdings - sofern angemeldet - für 175,00 EUR Beiträge. (Mindestbeitragsbemessungsgrenze). Ich bezweifle, dass die Agentur für Arbeit diesen Job akzeptieren würde, wenn der nicht gemeldet ist... Anscheinend zahlen Sie selbst aber keine Beiträge?? Dann kann der 'Verzicht auf Versicherungspflicht' nicht so einfach rückgängig gemacht werden. Genaueres hierzu erfahren Sie unter Minijobzentrale.de Zu der Anrechnung von Minijobzeiten mit oder ohne ALGI-Bezug und mit oder ohne Versicherungspflicht werden sich noch andere User/ein Experte äußern, da 'halte ich mich raus':-)
Ruheloseam 19.11.2020 | 23:44
Ich bekomme 160,--€ für Nachbarschaftshilfe, um es konkret zu benennen und das als Aufwandsentschädigung von den Senioren . Das mach ich schon lange allerdings bisher immer ehrenamtlich ohne jegliche Bezüge. Soweit ich nachgelesen habe, ist das nicht als Minijob anmeldepflichtig., muss es aber dennoch der Agentur angeben. Daraus resultiert eben nun die Frage versicherungspflichtig ja oder nein.Ich komme da nicht weiter gerade...
Ruheloseam 19.11.2020 | 23:44
Ich bekomme 160,--€ für Nachbarschaftshilfe, um es konkret zu benennen und das als Aufwandsentschädigung von den Senioren . Das mach ich schon lange allerdings bisher immer ehrenamtlich ohne jegliche Bezüge. Soweit ich nachgelesen habe, ist das nicht als Minijob anmeldepflichtig., muss es aber dennoch der Agentur angeben. Daraus resultiert eben nun die Frage versicherungspflichtig ja oder nein.Ich komme da nicht weiter gerade...
Klugpuperam 20.11.2020 | 06:18
Falls Ihnen tatsächlich noch Monate für die 35-jährige Wartezeit fehlen, so ließen diese sich auch über einen Minijob mit Eigenanteil (Beitragsgruppen 6-1-0-0) erreichen, alternativ auch über freiwillige Beiträge (würde Sie für das halbe Jahr knapp 500 Euro kosten) oder auch über Anrechnungszeiten. An der Stelle bietet sich eine Beratung durch den Rentenversicherungsträger an. Ihre Beschreibung der Tätigkeit ist nicht ganz eindeutig und lässt Interpretationen zu, auch dies sollte Gegenstand der Beratung sein.
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