Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG1 Nahtlosigkeitsregelung vor Altersrente f. bes. langj. Versicherte

von KlauDie15.02.2017 | 18:08
1525 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, mein Krankengeldbezug endet Mitte Mai d.J., die Altersrente eerde ich zum 01.08.17 beantragen. Die zweieinhalb Monate möchte ich mit ALG 1 nach Par.145 überbrücken. Oder erhalte ich das ALG nur, wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle? Und wie muss ich den Antrag gegenüber der AfA nachweisen? Vielen Dank im voraus. KlauDie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen KlauDie,

die Agentur für Arbeit muss Sie aufgrund der Regelungen in § 145 SGB III auffordern einen Antrag auf Reha-Leistungen zu stellen. Sofern Sie dies nicht tun, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gegebenenfalls muss dieser Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden. Dies könnte zu einem Rentenbeginn vor dem vom Ihnen gewünschten Beginn der Altersrente und damit zu Abschlägen führen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Antragstellung umfassend bei der Agentur für Arbeit beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 15.02.2017 | 19:13
Warum eigentlich Nahtlosigkeit und nicht "normale Vermittlung als Arbeitsloser"? Bei 2,5 Monaten passiert Ihnen doch nichts von seiten des Arbeitsamtes, oder? Den Nachweis des gestellten EM Antrages können Sie jedoch durch eine Kopie oder eine entsprechende Antragsbestätigung führen - wenn Sie sich das wirklich antun wollen.
W*lfgangam 15.02.2017 | 20:05
Hallo KlauDie, im ungünstigsten Fall wird die EMRT sogar bewilligt, rückwirkend, und hat einen schicken Abschlag, der dann auch für die Altersrente gilt ;-) Schreiben Sie dann in den Selbstauskunftsbogen einfach rein, dass Sie sich gar nicht für EM halten und den Antrag nur wegen der AfA stellen. Im Übrigen wären Sie bereits im April fällig, den Altersrentenantrag zu stellen ...vielleicht reicht bereits das der AfA, Sie die 2 Monate bis zur Rente ohne großes Tamtam durchzufüttern. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026