Guten Morgen KlauDie,
die Agentur für Arbeit muss Sie aufgrund der Regelungen in § 145 SGB III auffordern einen Antrag auf Reha-Leistungen zu stellen. Sofern Sie dies nicht tun, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gegebenenfalls muss dieser Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden. Dies könnte zu einem Rentenbeginn vor dem vom Ihnen gewünschten Beginn der Altersrente und damit zu Abschlägen führen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Antragstellung umfassend bei der Agentur für Arbeit beraten zu lassen.