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Experten-Antwort

ALG1 oder EM-Rente

von Hele17.07.2011 | 23:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten! Ich habe folgendes Problem; da bei mir durch EWM 50 % und Merkzeichen "G" meine Berufstätigkeit nicht mehr zu erreichen ist. Am 20.6.2011 wurde ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Leider habe ich den Fehler gemacht mich 3 Monate vorher einschüchtern zu lassen; die KK hat behauptet, sie könne mir mein Krankengeld kürzen und ich habe daraufhin eine berufliche Reha beantragt. Daraus ist automatisch, wegen meines Gesundheitszustandes, ein Antrag zur Rente geworden, den ich zuerst abgelent habe. Habe mich dann bequatschen lassen, vom Integrationsamt diesen Antrag doch anzunehmen. Es ist eine Weile vergangen und ich habe nachgedacht, mir verschiedene, einschlägige Lektüren gekauft. Nun hat mein AG. mir am 20.6.durchs Amt gekündigt (7 Monate Kündigungsfrist) und ich meldete mich arbeitslos am 21.6.(fristgerecht) Es ist ca. eine Woche her als ich mich beim med. Dienst des Arbeitsamtes vorstellen mußte. Den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes habe ich auch erhalten; ALG1 Anspruch gibt es auf 24 Monate, mein Arbeitslosengeld ist um ca.600 Euro höher als meine eventuelle Rente, dessen Ausgang mir ja bis zum Bescheid unbekannt ist, wenn ich denn einen Antrag stelle (BU + leichte Tätigkeit sitzend, stehend, gehend im Wechsel aber Vollschichtig) ALG1 gibts nach §125 SGB III Nahtlosigkeitsregelung, obwohl noch kein Bericht da sein kann. Ich bin 58 J., krank aber...ich lebe noch und möchte nur mein Recht in Anspruch nehmen; nicht mehr und nicht weniger, was, wenn ich NUR 500 Euro Rente (die halbe) bekomme, wer zahlt den Rest? Ich war 35 Jahre LKW Fahrer und bin 58 Jahre alt. Meine Frage: Muß ich nun einen Rentenantrag stellen, weil, mir steht ja noch ALG1 in fast voller Laufzeit zu ??? Gibt es eine rechtliche Grundlage für solch einen Fall ? Ich bedanke mich im Vorraus für Eure kompetenten Antworten und verbleibe mit den besten Grüßen. Hele

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hele,

die Krankenkasse hat grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, den Krankengeldbezieher aufzufordern, einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen bzw. auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 51 Abs. 1 SGB V.

Sofern ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen beim Rentenversicherungsträger aufgrund von

§ 116 SGB VI umgedeutet wurde als Rentenantrag, ist es auf jeden Fall erforderlich, dass von Ihrer Seite aus ein formeller Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung z.B. bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung gestellt wird.

Der Rentenversicherungsträger prüft nun, ob bei Ihnen eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Bei teilweiser Erwerbsminderung besteht weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt in eingeschränktem Umfang zur Verfügung stehen.

Sollte es zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und die Agentur für Arbeit würde die Zahlung des

Arbeitslosengeldes I einstellen, selbst dann, wenn der Anspruchszeitraum (24 Monate) noch nicht erschöpft ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

-_-am 18.07.2011 | 01:58
Falls Erwerbsminderung vorliegt, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag und Sie müssen den formularmäßigen Rentenantrag stellen. Anderenfalls wird Ihnen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit wegen fehlender Mitwirkung versagt. Ist die Rente zu niedrig, stellen Sie einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen.
Schadeam 18.07.2011 | 07:59
In Ihrer Fallbeschreibung sagen Sie zum einen, dass ein Rentenantrag schon läuft (umgedeuteter Rehaantrag?) und stellen andererseits die Frage ob Sie Rente beantragen müssen. Was denn nun? Bekommen Sie die volle Rente, dann bekommen Sie nichts mehr von der Agentur, das ist wohl klar. Bekommen Sie aber nur die halbe Rente, dann können Sie mit dem "Rest Ihres Leistungsvermögens" auch noch arbeiten und bei Arbeitslosigkeit ALG bekommen. Wie lang und wie viel sagt Ihnen die Agentur.
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