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Experten-Antwort

ALG1 oder Rente?

von spocky5516.03.2018 | 08:31
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8 Antworten

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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zur Rentenhöhe bei 2 Jahren ALG1 Bezug. Ich hoffe ich kann richtig erklären was mir wichtig ist zu wissen. Nach Kündigung stellt sich mir die Frage, ob ich mich arbeitslos melden soll oder doch jetzt schon die abschlagsfreie Rente für besonders lang. Versicherte in Anspruch nehmen soll. Wie kann ich ausrechnen, um wieviel sich meine Rente pro Monat erhöht wenn die AfA noch Rentenbeiträge für mich abführt. Vielen Dank schon mal im Voraus. spocky55

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo spocky55,

ganz grob können Sie die Erhöhung folgendermaßen berechnen:

Addieren Sie die versicherungspflichtigen Entgelte der letzten 12 Monate Ihrer Beschäftigung und multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Faktor 1,6. Teilen Sie den Wert anschließend durch 37.873,- € und multiplizieren Sie das Ergebnis mit 31,03 Euro.

Aber wie gesagt: Sie erhalten nur einen annähernden Wert, da die Rentenberechnung ein komplexes Konstrukt ist und zusätzliche Entgelte regelmäßig auch Einfluss auf die übrige Berechnung haben.

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7 Antworten

Beratungsstelleam 16.03.2018 | 09:56
Sofern Sie Wert auf eine professionelle und verlässliche Antwort legen, suchen Sie die nächste in Ihrer Nähe gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle auf.
spocky55am 16.03.2018 | 10:29
Hallo, meinen Sie die Beratungsstelle der DRV in unserer Stadtverwaltung?
spocky55am 16.03.2018 | 10:30
Herzlichen Dank für die Berechnungsgrundlage.
spocky55am 16.03.2018 | 10:35
Ich hoffe die Frage ist nicht all zu dumm, aber meinen Sie mit versicherungspflichtigen Entgelte das Gesamtbrutto eines Monats?
Beratungsstelleam 16.03.2018 | 10:43
Hallo spocky55, ganz grob können Sie die Erhöhung folgendermaßen berechnen: Addieren Sie die versicherungspflichtigen Entgelte der letzten 12 Monate Ihrer Beschäftigung und multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Faktor 1,6. Teilen Sie den Wert anschließend durch 37.873,- € und multiplizieren Sie das Ergebnis mit 31,03 Euro. Aber wie gesagt: Sie erhalten nur einen annähernden Wert, da die Rentenberechnung ein komplexes Konstrukt ist und zusätzliche Entgelte regelmäßig auch Einfluss auf die übrige Berechnung haben.
Ich hoffe die Frage ist nicht all zu dumm, aber meinen Sie mit versicherungspflichtigen Entgelte das Gesamtbrutto eines Monats?
Gemeint ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Gemeint ist die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle, nicht der Sprechtag in einer Kommune.
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