Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG1 und Minijob /Hinzuverdiest

von Petra10.01.2021 | 19:28
76 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo , mit 61 Jahren bin ich ALG1 Bezieherin, habe noch Minijob. Bis 07/2022 könnte ich ALG1 beziehen. Mit 63 (Jan.2023) könnte ich dann in Rente f. langj. Versicherte gehen m.11,4 % Abzug. Kann ich mir die etwa Rentenhöhe ausrechnen aufgrund einer Formel und von welchem Betrag geht man als Ausgangspunkt aus für den Abzug der 11,4% ? Gesundheitlich bin ich nicht mehr belastbar, allerdings (menschlich gesehen z. Glück) nicht so, dass es für eine EMR reichen würde. Kann die Agentur fordern, dass man dennoch VZ oder TZ Job oder Weiterbildung machen muss, obwohl ich mir einen Minijob gesucht habe? Da ich nicht eine hohe Rente zu erwarten habe ,den Minijob dann später auch weiterhin machen könnte neben der Rente mit 63, stellt sich hier die Frage, was geht und was eher nicht. VG Petra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

welche Pflichten mit dem Bezug von Arbeitslosengeld verbunden sind, können wir Ihnen hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht sagen. Bezüglich der zu erwartenden Rentenhöhe empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 11.01.2021 | 17:25
Ja die Rente kann ansatzweise errechnet werden, allerdings nicht im Forum. Aber rufen Sie doch bei der nächsten DRV Beratungsstelle an, dort wird man Ihnen helfen. Wie die Agentur mit Ihnen umgeht und zu was "die Sie verpflichten" können, klären Sie bitte dort (und nicht mit der DRV).
Petraam 11.01.2021 | 17:22
Muss ich meine Frage konkreter stellen, um Antwort zu erhalten ? Also:24 Monate ALG1 ,da werden 80% vom letzten Gehalt rentenversichert, wie hoch wird der Minijob rentenversichert? Kann man mich darüber hinaus verpflichten, einen TZ oder VZ Job anzunehmen, obwohl ich einen Minijob inzwischen habe ? Grüße Petra
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026