Hallo Olli G.,
die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, wird durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger getroffen. Nach dieser Entscheidung richtet sich die Agentur für Arbeit.
Sie schreiben ja, dass der VdK Sie im Widerspruchsverfahren vertritt. Insofern ist das endgültige Ergebnis doch noch abzuwarten.
Fakt ist, dass derzeit erstmal keine Erwerbsminderung festgestellt wurde und die Agentur für Arbeit jetzt nach den für sie geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln muss.