Schauen Sie in ihren Rentenbescheid. Dort stehen doch ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Solange Sie diese Grenzen nicht überschreiten bekommen Sie die teilweise EM-Rente voll ausgezahlt, sonst nur eben nur anteilig.
Gundsätzlich aber wird bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze immer die EM-Rente dann entsprechend gekürzt. ALG I, Krankengeld oder auch ein Hinzuverdienst durch eine Beschäftitung kommt also wenn man so will immer in voller Höhe zur Auszahlung. Gekürzt oder auch ganz zum Erliegen käme dann die Zahlung der EM-Rente.
Da Sie aber mit nur 500€ ALG I nicht die Mindesthinzuverdienstgrenze bei einer teilw. EM-Rente überschreiten werden Sie das ALG I voll erhalten.
http://rente-rentenberater.de/20111205416/rente-artikel/hinzuver…
Sollte ihnen ihr AG jetzt kündigen und Sie auch die Agentur für Artbeit nicht in einen Teitzeitarbeitsplatz vermitteln können, haben Sie Anspruch auf eine sog. " Arbeitsmarktrente ". Dann würde die teillweise EM-Rente ( als halbe Rente ) als volle EM-Rente gezahlt.
Bei der teilweisen EM-Rente darf es sich aber NICHT um eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit handeln. Diese Rentenart gibt es ja noch für alle vor dem 2.1.61 geborene. Sind Sie später geboren können Sie so eine Rente nicht mehr bekommen haben und dann würde eine " Arbeitsmarktrente " für Sie in Betracht kommen. Allerdings wird ihnen auch eine volle Rente bei ihrer doch äußerst geringen Rente nicht viel nutzen... .
http://rente-rentenberater.de/2007111211/rente-artikel/erwerbsmi…