Hallo MiRot,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit der Frage zum Arbeitslosengeld an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen muss.
Zur Frage zum Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente: Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro. Weitere Informationen zum Thema Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten können Sie auch der Broschüre „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ entnehmen, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.