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Experten-Antwort

ALG1 vs Erwerbsminderungsrente

von gutdrauf10.07.2019 | 19:44
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Hallo zusammen, Frage wurde schon oft gestellt aber ich finde keine klare Antwort. Mein ALG1 wurde mir ab Juli 19 für 24 Mon genehmigt. Parallel laufen noch die Gutachten für eine EMRente (Plan B). Kann ich - falls eine volle oder halbe EMRente genehmigt werden sollte und es unattraktiver als ALG1 ist - in einer gewissen Frist dies ablehnen und mich endgültig für ALG1 entscheiden oder sollte ich den Antrag zurückziehen? Sticht Rentenbescheid ALG1? Ich spreche nicht von Widerspruch. Danke gutdrauf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „gutdrauf“, wenn Sie in Ihrem Dispositionsrecht nicht eingeschränkt wurden, können Sie prinzipiell vor der Entscheidung durch die DRV Ihren EM-Rentenantrag zurückziehen. Ist diese per Bescheid bewilligt, bleibt Ihnen bis zu einem Monat Zeit, den Antrag zurückzuziehen. Grundsätzlich muss Ihnen aber klar sein, wenn die DRV Ihnen die EM zuspricht, dann ist Ihr Leistungsvermögen zumindest teilweise eingeschränkt und steht somit ggf. einer parallelen Arbeitslosigkeit (Teilarbeitslosengeld) entgegen. Entweder Sie sind krank, dann lassen Sie die Erwerbsminderung prüfen, denn dann gehören Sie von der Zuständigkeit zur DRV, oder Sie sind nicht krank und stellen sich dem Arbeitsmarkt und nehmen den Antrag zurück!

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8 Antworten

Schadeam 10.07.2019 | 19:59
So ganz nachvollziehbar ist Ihre Frage nicht. Sie erhalten ALG 1 und was Sie im Ernstfall an EM Rente bekommen sollten Sie doch auch wissen - wozu in aller Welt versendet die DRV denn jährlich eine Renteninformation? Wenn also das ALG höher ist als die EM Rente, fragt sich warum Sie schon die Rente beantragt haben? Ob ein Zurückziehen des Antrags Ihnen hilft? Sobald die Rente bewilligt ist, haben Sie schwarz auf weiss dass Sie erwerbsgemindert sind und damit nicht mehr arbeitslos.....in dem Fall endet das ALG (doof ist das Arbeitsamt auch nicht). Wenn Sie wirklich "gutdrauf" wären hätten Sie sich diese Frage gestellt bevor Rente beantragt wurde.
gutdrunteram 10.07.2019 | 20:00
Nein
gutdraufam 10.07.2019 | 20:53
An Schade: So ganz trivial ist der Sachverhalt nicht. Und beides - ALG1 und EMRente - anzustoßen ist legitim. Wie wir alle wissen ist ALG1 netto und Rente brutto. ALG1 endet in 24 Mon und vielleicht bekommt man seine Altersrente, bei mir mit Abzügen (4,2%). Seit 1.1.2019 wird die EMRente bis zu einem Alter von 65 Jahren und 8 Monaten berechnet. Diese neue Berechnung liegt mir noch nicht vor. Kritisch wird es gerade wenn nur 50% EMRente genehmigt werden und das ALG1 auf die neue Situation angepasst wird (3-6 Stunden/Tag). In Gänze alles eher kompliziert und ich weiß, dass Sozialleistungen nicht doppelt gezahlt werden. Zum Input, Arbeitsamt ist nicht doof. Ich wollte auch kein Halbwissen zu meinem Text sondern die Antwort ob ich den Bescheid ablehnen kann. Würde mich freuen wenn die Experten der DRV Feedback geben. Merci, trotzdem noch gutdrauf.
Leseram 10.07.2019 | 22:30
verstehe ich jetzt nicht! Wenn man ALG 1 bezieht, steht man doch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und kann arbeiten. Wieso kann man eine EM-Rente beantragen und gleichzeitig ALG 1 beziehen...ein Nahtlosigkeit liegt in diesem Fall wohl nicht vor.
Brunnoam 11.07.2019 | 13:40
Hallo zusammen, Frage wurde schon oft gestellt aber ich finde keine klare Antwort. Mein ALG1 wurde mir ab Juli 19 für 24 Mon genehmigt. Parallel laufen noch die Gutachten für eine EMRente (Plan B). Kann ich - falls eine volle oder halbe EMRente genehmigt werden sollte und es unattraktiver als ALG1 ist - in einer gewissen Frist dies ablehnen und mich endgültig für ALG1 entscheiden oder sollte ich den Antrag zurückziehen? Sticht Rentenbescheid ALG1? Ich spreche nicht von Widerspruch. Danke gutdrauf
Sie sind ein echter Einfaltspinsel! Ihr Planschema ist genau umgekehrt, EMR Plan A, Alg 1 Plan B. Das Nahtlosigkeit nicht vorliegt, wurde Ihnen schon richtig gesagt. Sie sind entweder arbeitssuchend und somit leistungsfähig oder erwerbsgemindert(Achtung, bekommen nur sehr Kranke). Sie müssen sich nicht nach der vermeintlichen Höhe einer Leistung entscheiden, sondern nach dem, was Sie letzten Endes sind. Entweder Arbeit, oder EMR. Rosinen picken ist nicht!
Und vor alle wer sagt Ihnen das Sie nach neuen Recht Erwerbsgemindert sind. Es kann auch sein das ihre Erwerbsminderung schon Jahre zurück liegt und Sie nur Zurechnungszeit bis 60, 62, 62 +3 Monate usw. bekommen.
gutdraufam 12.07.2019 | 21:53
Danke!
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