Hallo „gutdrauf“, wenn Sie in Ihrem Dispositionsrecht nicht eingeschränkt wurden, können Sie prinzipiell vor der Entscheidung durch die DRV Ihren EM-Rentenantrag zurückziehen. Ist diese per Bescheid bewilligt, bleibt Ihnen bis zu einem Monat Zeit, den Antrag zurückzuziehen. Grundsätzlich muss Ihnen aber klar sein, wenn die DRV Ihnen die EM zuspricht, dann ist Ihr Leistungsvermögen zumindest teilweise eingeschränkt und steht somit ggf. einer parallelen Arbeitslosigkeit (Teilarbeitslosengeld) entgegen. Entweder Sie sind krank, dann lassen Sie die Erwerbsminderung prüfen, denn dann gehören Sie von der Zuständigkeit zur DRV, oder Sie sind nicht krank und stellen sich dem Arbeitsmarkt und nehmen den Antrag zurück!