Hallo Index58,
die Agentur für Arbeit kann Sie nach meinem Kenntnisstand nicht zu einer Rentenantragstellung auffordern, wenn Sie vermittelbar sind.
Wenn Sie allerdings leistungsgemindert sind, können Sie zu einem Antrag auf Teilhabe aufgefordert werden. Für diesen Antrag sind Sie anschließend in Ihrer Disposition eingeschränkt. Sie können ihn nicht mehr ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit zurücknehmen und "müssen" gegebenenfalls in Rente gehen, wenn dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird.