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Experten-Antwort

AlG1Bezug danach Job (wie lange zur Anrechnung der 24 Monate) Rentenbeginn

von Karl09.11.2022 | 09:27
59 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach dem Bezug von ALG1 über 24 Monate - will ich wieder in einen Job. Wie lange muss ich diesen ausüben, um auch die 24 Monate auf meine 540 Monate angerechnet zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl,

für diese Frage müssen Sie den Zeitpunkt des Rentenbeginns betrachten.

Bei der Wartezeit von 45 Jahren (540 Monate) werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht berücksichtigt. Diese Zeit wird nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eingetreten ist.

Sollte nur ein Teil des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn liegen, bleibt nur dieser Teil unberücksichtigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl,

hierzu ein Beispiel:

ALG vom 01.01.2021 bis 31.12.2022

Rentenbeginn 01.01.2024

In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, also in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 werden ALG-Zeiten nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Folglich werden hier nur 12 Monate ALG in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 angerechnet.

Für die Frage, ob alle 24 Monate ALG angerechnet werden, ist der Rentenbeginn entscheidend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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13 Antworten

Abschlägeam 09.11.2022 | 09:46
Hallo Karl, so lange diese 24 Monate nicht innerhalb von 24 Monaten direkt vor dem Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte liegen, müssten Sie dann noch solange arbeiten, bis Sie die 540 voll haben. Oder geht es genau darum, dass Ihnen Monate fehlen, WEIL diese Arbeitslosigkeit direkt davor liegt? Dann könnten Sie auch WÄHREND dieser Arbeitslosigkeit durch einen RV-pflichtigen Minijob Wartezeitmonate erfüllen. Wie viele Monate insgesamt Ihnen noch fehlen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft ersehen. Hilfreich für Sie könnte auch der aktuelle Beitrag von 'Sina' sein.
Karlam 09.11.2022 | 11:33
Zitat von Abschläge anzeigen
Hallo Sina, Die 540 wären bereits mit den 24 Monaten erreicht, da diese 24 aber unmittelbar vor Rente nicht anerkannt werden müsste man wieder in einen Job und wie lange muss dieser bestehen, um auch die 24 angerechnet zu bekommen? Karl Nach dem Bezug von ALG1 über 24 Monate - will ich wieder in einen Job. Wie lange muss ich diesen ausüben, um auch die 24 Monate auf meine 540 Monate angerechnet zu bekommen?
Hallo Karl, so lange diese 24 Monate nicht innerhalb von 24 Monaten direkt vor dem Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte liegen, müssten Sie dann noch solange arbeiten, bis Sie die 540 voll haben. Oder geht es genau darum, dass Ihnen Monate fehlen, WEIL diese Arbeitslosigkeit direkt davor liegt? Dann könnten Sie auch WÄHREND dieser Arbeitslosigkeit durch einen RV-pflichtigen Minijob Wartezeitmonate erfüllen. Wie viele Monate insgesamt Ihnen noch fehlen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft ersehen. Hilfreich für Sie könnte auch der aktuelle Beitrag von 'Sina' sein.
Karlam 09.11.2022 | 11:36
Hallo, Die 540 wären bereits mit den 24 Monaten erreicht, da diese 24 aber unmittelbar vor Rente nicht anerkannt werden müsste man wieder in einen Job und wie lange muss dieser bestehen, um auch die 24 angerechnet zu bekommen? Karl
Abschlägeam 09.11.2022 | 12:04
Diese 24 Monate würden dann also gar nicht zählen, weshalb Sie dann noch 24 Monate arbeiten müssten. Dies allerdings ist mit einem versicherungspflichtigen Minijob auch 'während' der ALG-Bezugszeit möglich. Hier müssen Sie dann nur berücksichtigen, dass die Einkünfte beim ALGI angerechnet werden (nähere verbindliche Informationen dazu erfahren Sie direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit). Im Ergebnis könnte das aber dennoch für Sie günstiger sein, als dass Sie dann als Alternative doch nur noch die Möglichkeit hätten, statt der Rente für 'besonders langjährig Versicherte' die Rente für 'langjährig Versicherte' (mit Abschlag) zu beanspruchen. Sofern Sie über einen GdB >=50 'verfügen' (der bei Rentenbeginn gültig sein muss), käme auch eine Rente für 'Schwerbehinderte' in Frage, die zum gleichen Datum wie die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' ebenfalls abschlagsfrei möglich ist, aber nicht die dort vorgesehenen Einschränkungen des ALG-Bezuges hätte. Einen entsprechenden Rentenbeginnrechner finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Abschlägeam 09.11.2022 | 12:13
kleine Korrektur: da dann der Rentenbeginn nicht direkt an den Bezug des Arbeitslosengeldes anschließt, verschieben sich die Monate. Deshalb wären dann noch 12 Monate arbeiten notwendig. Hier würden also die ersten 12 Monate ALG-Bezug zählen, 12 Monate ALG-Bezug nicht, und dann wieder die 12 Monate Arbeit. Bitte selbst noch mal mit Ihren konkreten Daten nachrechnen :-) mit der Prämisse innerhalb von 24 Monaten DIREKT vor Rentenbeginn zählen Zeiten des ALG-Bezugs nicht mit.
Abschlägeam 09.11.2022 | 14:28
Wie viele Monate genau haben Sie denn bis zum letzten Monat vor ALG erreicht? Und in welchem Monat sind Sie dann so alt, dass Sie die Rente für besonders langjährige aufgrund des erreichten Alters beanspruchen könnten (alternativ Geb-Monat/und -Jahr). Dann kann man Ihnen beim Rechnen noch mal helfen :-)
Miaam 09.11.2022 | 15:10
Wenn man arbeitet, dann fallen mit jedem Monat Arbeit Monate des AlG1 Bezuges aus dem 24Monatszeitraum raus und dann werden die mitgerechnet + die Monate mit Arbeit nach ALG1. 7 Monate arbeiten bedeutet 7 Monate weniger ALG1 Zeit im 24Monatszeitraum = 7 + 7 dann 14 Monate dazu. Richtig ?
Karlam 09.11.2022 | 15:59
Bis zum Bezug von ALG1 wurden 521 Monate erreicht.
Karlam 09.11.2022 | 16:03
Alter jetzt 63 damit Anspruch auf Rente wegen 540 Monaten ab 01/2024 (64+2).
W°lfgangam 09.11.2022 | 20:24
Hallo Karl, TIPP: geben Sie ihr Geb.Datum an, ab/bis wann ALG1, vorher die hier erwähnten "Bis zum Bezug von ALG1 wurden 521 Monate erreicht." stammen - Selbstzählung oder aus der letzten Rentenauskunft <- Datum dieser/gespeicherte Daten bis wann xx.yy.zzz im Versicherungsverlauf? Macht es alles viel leichter, auf Ihre Frage zu antworten, statt hier jeder Teilnehmer/Antwortender erstmal am Spekulatius anfängt rumzuknabbern + Sie krümelweise weitere Infos streuen ;-) Gruß w.
Karlam 10.11.2022 | 09:20
Wolfgang, Danke für die Details aber eigentlich geht es um die Grundfrage die ich gestern früh gestellt habe. Diese ist doch eindeutig oder? VG Karl
Miaam 10.11.2022 | 10:54
Ich habe schon mal was geschrieben. Wenn sie 10 Monate arbeiten (z.B. 01.01.23 - 31.10.23) haben sie insgesamt 20 Monate Zurechnungszeit, weil 10 Monate vom Alg1 dann länger als 24 Monate zurückliegen und dazugerechnet werden. Dann erreichen sie nach ihrer Rechnung die 540 Monate.
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