Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

ALG2, Abfindung und EWMR - steuerliche Abgaben, Sozialabgaben, Anrechnung

von gutenTag29.03.2012 | 14:51
1917 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich beziehe derzeit ALG2 und mein Status: a) die Rechtswirksamkeit der Kündigung ist derzeit noch nicht gerichtlich abschließend geklärt b) lt. Sozialplan stünde mir eine höhere Abfindung bei Kündigung zu c) ich bin gesundheitlich sehr angeschlagen (langjährige Arbeitsunfähigkeit) d) ich hatte 1 Jahr vor meiner Kündigung schon befristete 3 Jahre volle EWMR, jedoch kein Verlängerungsantrag gestellt. Derzeitige Situation: Durch das rechtliche Hickhack habe ich keine Nerven mehr und bin - was ich ursprünglich auf keinen Fall wollte - so vermürbt, dass ich mir überlege, nun doch klein bei zugeben. Da ich bislang an meinen Beschäftigungsverhältnis unbedingt festhalten wollte, habe ich es bislang auch abgelehnt, erneut EWMR zu beantragen. Ich denke jedoch, wenn ich den Antrag abgeb, dass der Bescheid wieder befristet und volle EWMR ergeben würde. Meine Frage: Ist es finanziell (steuerlich, sozialabgaben, anrechnung als Vermögen oder als Entgelt) günstiger die Abfindung jetzt beim Status ALG2-Bezieher oder als EWMR-Rentner anzunehmen? Oder gibt es da keinen Unterschied? Und ist die Höhe der Abfindung von Bedeutung falls angerechnet würde, für Steurn oder Sozailabgaben. Dankeschön in vorraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

Abfindungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV und somit nicht als Hinzuverdienst für eine Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen. Hierzu gehören in erster Linie Abfindungen aufgrund der §§ 9 und 10 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) oder der §§ 111, 112 und 113 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers lediglich als 'Abfindung' bezeichnet, zählt aber dennoch zum Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV, stellt sie grundsätzlich zu berücksichtigenden Hinzuverdienst dar. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess.

Auf das Alg II ist Geldvermögen grundsätzlich anrechenbar.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nur Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Die steuerrechtlichen Folgen können hier nicht erörtert werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

HXRT29040am 29.03.2012 | 15:35
Im Bezug von Alg II wird die Abfindung als Einkommen voll angerechnet.
GutenTagam 29.03.2012 | 16:27
Danke! Ok, verstehe ich es so richtig? !!! Meine Abfindung begründet sich auf die zitierten Paragraphen des KSchGe und Betreibsverfassungsgesetz. Die Abfindung führt dazu, dass ich sofort aus dem ALG2-Bezug falle. (Was ja sehr erfreulich wäre) Aber die Abfindung wäre dann mein Eigentum für die Zukunft und mit dem Geld könne ich nach eigener Laune verfügen. Oder muss ich dafür vorherigen AlG2-Bezugzeiten rückwirkend "selbst"bezahlen? Bei EWMR-Bezug wäre dies auch mein Eigentum, ohne dass darauf Sozialabgaben (Krankenkasse, Pflege, ect) fällig wären. Wie aber sieht es hinsichtlich der Versteuerung aus (sorry, leider völlige Unkenntnis, z. B. Vermögenssteuer, ect.)? Als Rentner habe ich doch einen anderen Steuersatz als ein Freiwillig Versicherter?
Anaam 29.03.2012 | 19:40
Zu Steuer: Ihr Steuersatz hängt vom jeweiligen Jahreseinkommen, nicht vom Staatus als Rentner. MEIST ist es günstiger, Einkünfte in die Zeit als Rentner zu verlegen, da das Einkommen bei den meisten dann niedriger ist. Ansonsten: http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versic…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026