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ALG2 Antrag stellen???

von Wisssenwill16.04.2007 | 12:59
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12 Antworten

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ALG 1 läuft Ende 07 aus, soll ich einen Antrag auf LG 2 stellen, obwohl klar ist, dass dieser niemals genehmigt wird? Habe gehört, die Zeit der Antragstellung bis z.Ablehnung wird als Zeiten zur Rentenberechnung hinzugerechnet. Stimmt das ? Oder wer weiss es genau ? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Wissenwill,

für die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld II tritt voraussichtlich Versicherungspflicht ein.

Ggf. kann die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Als Anrechnungszeit werden u.a. Zeiten anerkannt, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI).

Damit die Zeit als Anrechnungszeit berücksichtigt werden kann, ist die Feststellung des nicht gegebenen Anspruchs durch die Agentur für Arbeit erforderlich.

Auch die Zeit von der Antragstellung bis zur Ablehnung (Antragslaufzeit ist unerheblich) wird ggf. als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt, wenn die o.g. Voraussetzungen in dieser Zeit erfüllt sind.

Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe sowie bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger für das ALG II.

Bezüglich der Frage zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

11 Antworten

Insideram 16.04.2007 | 14:11
Natürlich sollten Sie einen Antrag stellen. Woher wissen Sie denn im Vorwege das Sie nix bekommen?
Wissenwillam 16.04.2007 | 14:17
Ich denke, wenn ich auf den Lohnstreifen meines Mannes schaue.
beitragszahleram 16.04.2007 | 14:16
Wir schreiben heute den 16.4.2007. woher wissen Sie denn schon jetzt, dass Sie bis Ende 2007 (also in ca. 8 Monaten) keinen Job gefunden haben?
Michael1971am 16.04.2007 | 14:23
Für die zusätzlichen Zeiten (Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit) kommt es nicht auf den Antrag auf AlGII an, sondern ob Sie weiterhin bei gegebener Arbeitsfähigkeit arbeitssuchend gemeldet sind (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI). Ob ein Antrag auf AlGII gestellt wird und wielange das Verfahren dauert, hat für die Anerkennung etwaiger Anrechnungszeiten keine Auswirkung.
!!!am 16.04.2007 | 14:21
Sie sollten auf jeden Fall den Antrag stellen. Besser einen Antrag gestellt und abgelehnt bekommen, als keinen Antrag gestellt und Sie hätten Anspruch.
Wissenwillam 16.04.2007 | 14:42
Binn 55, zu 100% behindert,wer sollte mich einstellen? Noch eine Frage:ist man in der Antragszeit auf ALG2 pflichtversichert??
---11am 16.04.2007 | 14:46
Fragen Sie hierzu am besten bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur an. Wünsche Ihnen alles Gute!
steuerzahleram 16.04.2007 | 14:28
........diese Frage ist durchaus berechtigt ! Man sollte nie die Hoffnung verlieren und immer schön die Stellenangebote sichten. Als ALG 2 -Empfänger müssten Sie sowieso ALLES annehmen, wozu Sie körperlich und geistig geignet sind.
Michael1971am 16.04.2007 | 14:47
Es geht nicht ums einstellen, sondern ums gemeldet sein. Die Erfolgsaussichten der Arbeitsvermittlung haben mit Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun. Während des Verwaltungsverfahrens über die Feststellung von Leistungen nach dem SGB II sind Sie nicht Pflichtversichert. Eine Pflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn Sie tatsächlich AlGII beziehen.
Wissenwillam 16.04.2007 | 16:17
Muss ich mich dann freiwillig vers.lassen oder zu meinem Mann in die KK??
----am 17.04.2007 | 08:30
Dazu sollten Sie sich am besten bei der Krankenkasse beraten lassen.
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