Hallo Andreas W.,
Kontrolltermine werden immer dann angesetzt, wenn es der Gutachter der Rentenversicherung nicht für ganz ausgeschlossen hält, dass sich die Erwerbsfähigkeit langfristig wieder bessern könnte. Es handelt sich also nicht um willkürliche Maßnahmen sondern um ein medizinisch begründetes Vorgehen, für das es auch eine gesetzliche Grundlage gibt (§ 100 Abs. 3 SGB VI, § 20 SGB X).
Es kommt immer wieder vor, dass das subjektive Empfinden der eigenen Leistungsfähigkeit von der professionellen Einschätzung des Gutachters abweicht. Ihre schriftliche Bekundung, dass Sie zu kraftlos seien, begründet aber noch keinen medizinischen Befund; hier wäre schon die Beurteilung eines medizinischen Sachverständigen, zum Beispiel eines behandelnden Arztes erforderlich.
Darüber hinaus kann sich ein Gesundheitszustand auch bessern. Wenn Sie also heute "kraftlos" sind und eine Haushaltshilfe benötigen, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie auch in drei Jahren weiterhin kraftlos sein werden und eine Haushaltshilfe erforderlich ist.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand aber inzwischen soweit verschlechtert hat, dass eine wesentliche Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht ausgeschlossen ist, wird es zukünftig keine Kontrolltermine mehr geben.