Hallo Christian,
zusammengefasst kann und darf ich in diesem Forum folgende Fragen (auch zum Teil wiederholend) beantworten:
1.Für die 9/10-Regelung in der KVdR werden Zeiten der Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mitgezählt.
2. Auf Antrag wird bei Rentenbeziehern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten KV-Unternehmen versichert sind, ein Zuschuss zu den Aufwendungen ausgezahlt, z.Zt. 7,3 % der Rente (ggf. bei privater KV begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen)
3. Witwenrente (Witwengeld) sind nicht sozialversicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bezüglich der weiteren Fragen empfehle ich Ihnen, Auskünfte bei einer gesetzlichen Krankenkasse einzuholen.