Die Rente wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Berechtigte gestorben ist. Bei dem sog. "Sterbevierteljahr" handelt es sich - wie -_- bereits ausgeführt hat -, um eine Vorschusszahlung, die nur an Witwen oder Witwer gezahlt wird. Für andere Familienangehörige besteht kein Anspruch.